
KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung: Jetzt wieder möglich!
von Daniel Albert | Jul 21, 2023 | Bausparen, Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, Kapitalanlagen
Kfw-Zuschuss für Barrierereduzierung: Jetzt wieder möglich!
Sie wollen Ihr Zuhause altersgerecht und barrierefrei gestalten? Dann nutzen Sie jetzt die Chance, den Kfw-Zuschuss für Barrierereduzierung (455-B) zu beantragen. Dieser Zuschuss unterstützt Sie dabei, Ihre Wohnqualität zu verbessern und Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Egal ob Sie Eigentümer, Ersterwerber oder Mieter sind, Sie können von diesem Förderprogramm profitieren.
Was wird gefördert?
Mit dem Kfw-Zuschuss für Barrierereduzierung können Sie verschiedene Maßnahmen in Ihrem bestehenden Wohngebäude in Deutschland finanzieren, die Ihnen mehr Komfort und Sicherheit bieten. Zum Beispiel:
- Badezimmerumbau, z.B. mit bodengleichen Duschen, höhenverstellbaren Waschbecken oder Haltegriffen
- Tür- und Flurverbreiterung, um die Bewegungsfreiheit zu erhöhen
- Schwellenabbau, z.B. an Balkon- oder Terrassentüren, um Stolperfallen zu vermeiden
- Treppenlift- oder Rampeneinbau, um den Zugang zu verschiedenen Ebenen zu erleichtern
- Lichtschalter- und Steckdosenanpassung, um sie besser erreichbar und bedienbar zu machen
Diese Maßnahmen sind nicht nur für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität geeignet, sondern können auch den Wert Ihrer Immobilie steigern und Energie sparen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Kfw-Zuschuss für Barrierereduzierung beträgt bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Sie können einen Antrag ab einem Betrag von 2.000 Euro für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung stellen. Wichtig ist eine separate, zweite Rechnung für die beantragten Kosten. Bei “Altersgerechtes Haus” beträgt der Zuschuss bis zu 12,5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 6.250 Euro.
Weitere Infos zu der Förderung Altersgerechtes Haus mit bis zu 12,5%
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung umfassend altersgerecht umbauen wollen, können Sie auch den Kfw-Zuschuss “Altersgerechtes Haus” (455-E) beantragen. Dieser Zuschuss richtet sich an Eigentümer und Ersterwerber von Wohngebäuden, die mindestens 30 Jahre alt sind. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 6 von 10 Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzen, die in der Richtlinie des BMWSB definiert sind
- Sie müssen einen Sachverständigen beauftragen, der die Planung und Durchführung der Maßnahmen bestätigt
- Sie müssen sich vor Beginn der Maßnahmen online bei der KfW registrieren und eine Bestätigung erhalten
Der Zuschuss beträgt 12,5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 6.250 Euro pro Wohneinheit.
Die förderfähigen Investitionskosten liegen zwischen 4.000 und 25.000 Euro.
Wie kann man den Zuschuss beantragen?
Um den Kfw-Zuschuss für Barrierereduzierung oder Altersgerechtes Haus zu beantragen, müssen Sie sich vor Beginn der Maßnahmen online bei der KfW registrieren und eine Bestätigung erhalten. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihre persönlichen Daten
- Angaben zu Ihrer Immobilie
- Angaben zu den geplanten Maßnahmen
- Eine Kostenprognose
Nachdem Sie die Bestätigung erhalten haben, können Sie mit den Maßnahmen beginnen und diese innerhalb von 6 Monaten abschließen. Danach müssen Sie die Rechnungen und Zahlungsnachweise bei der KfW einreichen und den Zuschuss auf Ihr Konto überweisen lassen.
Die förderfähigen Investitionskosten liegen zwischen 4.000 und 25.000 Euro. Für den Zuschuss müssen also mindestens 4.000 Euro in den altersgerechten Umbau investiert werden.
Nutzen Sie diese Chance!
Der KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung ist eine tolle Möglichkeit, Ihr Zuhause komfortabler und sicherer zu gestalten. Aber beeilen Sie sich: Das Förderprogramm ist begrenzt und kann schnell ausgeschöpft sein. Wenn Sie also Interesse haben, registrieren Sie sich noch heute bei der KfW und starten Sie Ihr Umbauprojekt!
Gesonderte Förderung von barrierefreiem Wohnen in Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Mehr dazu unter folgenden Link
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