Welche Pflegezusatzversicherung passt für mich?

Welche Pflegezusatzversicherung passt für mich?

Welche Pflegezusatzversicherung passt für mich?

Welche Pflege kann ich mir im Alter leisten? Brauche ich eine ambulante Tagespflege? Gehe ich später in die Seniorenbetreuung. Diese Frage treibt junge und ältere Menschen um. Denn klar ist: Die gesetzliche Pflegeversicherung kann die später tatsächlich anfallenden Pflegekosten nur selten abdecken – insbesondere wenn ein Pflegeheim bezahlt werden muss. Dann entsteht eine Finanzierungslücke, die im Schnitt 1500 Euro beträgt. Auch die Aufwendungen für eine ambulante Tagespflege oder andere Formen der Seniorenbetreuung übersteigen oft den Satz, den die gesetzliche Versicherung zahlt.

Daher ist eine Pflegezusatzversicherung für jeden zu empfehlen, der mit seiner Seniorenbetreuung gut abgesichert sein will – denn wer weiß, ob er selbst oder seine Angehörigen später ein Pflegeheim oder eine ambulante Tagespflege in Anspruch nehmen müssen? Eine sehr gute Möglichkeit der privaten Absicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Dabei wird im Pflegefall ein Tagessatz gezahlt – etwa, um einen Platz im Pflegeheim, die ambulante Tagespflege oder eine andere Form der Seniorenbetreuung zu finanzieren. Dabei ist das Pflegetagegeld – im Gegensatz zu anderen Versicherungen – nicht an die tatsächlich anfallenden Kosten oder an eine bestimmte Pflegeform gebunden, sondern kann frei verwendet werden, also auch für eine ambulante Tagespflege.

Seit Januar 2013 existiert zudem eine staatliche Förderung für private Pflegezusatzversicherungen mit dem sogenannten Pflege-Bahr. Wer eine Versicherung abschließt, die durch diese Regelung gefördert werden kann, dem gibt der der Staat pro Jahr 60 Euro dazu. Für die Förderung ist nicht entscheidend, ob die jeweils gewählte Zusatzversicherung ein Pflegeheim, eine ambulante Tagespflege oder eine andere Form der Seniorenbetreuung im Pflegefalle unterstützt. Eine Voraussetzung für den Pflege-Bahr ist: Wenn man einen Vertrag über eine Zusatzversicherung abschließt, dann darf der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers keine Rolle spielen. Denn bei manchen Policen werden Risikoaufschläge nach einer Gesundheitsprüfung gefordert oder bestimmte Leistungen von vornherein ausgeschlossen. Der Gedanke dahinter ist, dass der Pflege-Bahr vor allem auch für kranke und ältere Menschen gedacht ist – für sie bietet er eine Möglichkeit, sich eine bezahlbare Absicherung für den Pflegefall leisten zu können, auch im teuren Pflegeheim. Man sollte allerdings beachten: Egal, ob es um eine ambulante Tagespflege, einen Platz im Pflegeheim oder eine andere Form der Seniorenbetreuung geht – mit dem Pflege-Bahr wird die Finanzierungslücke vor allem im Pflegeheim allein nicht geschlossen werden können. Deswegen ist es insbesondere für jüngere Menschen von Vorteil, eine durch Pflege-Bahr geförderte Versicherung mit einem weiteren Zusatzschutz zu kombinieren.

Viele Unternehmen bieten diese Kombitarife für eine rundum abgesicherte Seniorenbetreuung in der Pflege an.

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Stationäre Pflege oder Pflegehilfe für Ihre Sicherheit im Krankheitsfall

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Dank guter ärztlicher Versorgung und guten allgemeinen Lebensbedingungen werden Menschen in Europa immer älter. Das bedeutet aber auch, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen ständig steigt. Die im Januar 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Bedarfsfall mit den Pflegestufen nur einen Teil der Kosten für stationäre Pflege ab. Ein nicht unerheblicher Anteil muss von Ihnen oder Ihren Angehörigen finanziert werden. Das gilt sowohl für die stationäre Pflege, als auch für die Inanspruchnahme einer Pflegehilfe.

Die private Pflegetagegeld-Versicherung hilft Ihnen und Ihrer Familie dabei, diese Versorgungslücke zu schließen. Die Höhe der Leistungen, zum Beispiel für eine stationäre Pflege oder Pflegehilfe, richten sich nach der Wahl Ihres Versicherungstarifs. Sobald Sie, durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, einer der fünf Pflegestufen zugeordnet sind, können Sie auch Zahlungen für eine stationäre Pflege oder Pflegehilfe in Anspruch nehmen. Die Höhe der Leistung richtet sich, wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung nach der Höhe der Pflegestufen und somit nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können es für eine professionelle Pflegehilfe verwenden oder für die Unterstützung durch Familienangehörige. Wenn Sie schon in jungen Jahren an eine Pflegetagegeld-Versicherung denken, profitieren Sie in der Regel von günstigeren Tarifen. Pflege-Bahr und Pflegestufen – ein sinnvolles Zusammenspiel Stationäre Pflege oder die Leistungen für eine Pflegehilfe kosten Geld.

Nicht immer ist es leicht die Versorgungslücke zu schließen, die zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Kosten für eine stationäre Pflege zustande kommt. Daher hat die Bundesregierung 2013 eine staatliche Förderung für private Pflegetagegeld-Versicherungen ins Leben gerufen, den sogenannten Pflege-Bahr. Diese Förderung beträgt 60,– Euro pro Jahr und wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Schon bei einem Beitrag von 10,– Euro monatlich können Sie von der gesamten Förderung profitieren. Ihr Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen sind bei den Bahr-Pflegeversicherungen nicht relevant. Grundlage für eine Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Pflege-Bahr sind wieder die Pflegestufen. Je größer Ihre Hilfebedürftigkeit ist, umso höher sind die Pflegestufen. Je höher die Pflegestufen sind, umso mehr Leistungen erhalten Sie. Wie auch bei den staatlich ungeförderten Versicherungsverträgen, können Sie das Geld für eine Pflegehilfe oder für die Aufstockung der stationären Pflegekosten verwenden. Mit dem Pflege-Bahr hat der Gesetzgeber eine sinnvolle Möglichkeit für eine gute private Pflegevorsorge geschaffen. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen und geringen finanziellen Mitteln profitieren davon.

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