Krankenzusatzversicherungen helfen langfristig Kosten zu reduzieren.
Krankenzusatzversicherung
Die meisten Bundesbürger sind über die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung abgesichert. Doch viele Behandlungen und Medikamente fallen mittlerweile nicht mehr in den gesetzlichen Versicherungsschutz. Zwar bieten immer wieder die Krankenkassen zusätzliche Leistungen an, auch teilweise für Zahnreinigung, Homöopathie oder anderen Naturheilverfahren aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entweder muss man an Bonusprogrammen teilnehmen oder die Ärzte müssen bestimmte Vorgaben erfüllen.Zudem sind diese Leistungen nicht vertraglich festgelegt. Bietet Ihre Krankenkasse diese Leistung nicht mehr an, müssen Sie sich eine andere Krankenkasse suchen.
Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung sind die Leistungen vertraglich festgelegt und solange Sie ihrer Pflicht den Beitrag zu bezahlen nachkommen bleibt der Vertrag bestehen.
Manchmal gelingt es mir den Beitrag für die Krankenzusatzversicherung durch Beitragsrückerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse zu refinanzieren. Das kommt aber auch auf die Mitarbeit von Ihnen an.
Die Krankenzusatzversicherung ist in 3 Sparten, Ambulante-, Stationäre- und Dentalleistungen aufgeteilt.

Ambulante Leistungen
Bietet Ihnen Leistungen für Sehhilfe, Naturheilverfahren wie Heilpraktikerleistungen und viele mehr.
Stationäre Leistungen
Bietet Ihnen Wahlmöglichkeiten im Krankenhaus, ob Sie in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer untergebracht werden oder der Chefarzt Sie behandelt. Auch können Sie manchen Tarifen das Krankenhaus selbst wählen.
Dentalleistungen
Dieser Bereich wird nach meiner Auffassung immer wichtiger, da Sie sich gegen die Mehrkosten wenn doch mal ein Zahn gegen ein Implantat ersetzt werden muss nicht groß wehren können. Ein schönes Lächeln hat auch etwas mit dem eigene Auftreten zu tun. Es sieht einfach nicht schön aus, wenn Zähne schon im Sichtbereich fehlen und Sie als Verkäufer auftreten müssen. Eine Zusatzversicherung ist daher für zahnmedizinische Leistungen inzwischen fast unverzichtbar, wenn teure Eigenleistungen vermieden werden sollen. Je nach Anbieter und Tarif übernimmt die Krankenzusatzversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe und Zahnvorsorge. Auch Zahnersatz, zum Beispiel Implantate oder Inlays, gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten werden – je nach Tarif – zu einem hohen Prozentsatz übernommen.
Krankengeld
Kann der Versicherungsnehmer auf Grund einer langwierigen Erkrankung nicht in der Arbeit erscheinen drohen ihm ab dem 43. Tag der Erkrankung Einkommensverluste. Je nach Einkommen fehlen dann bis zu 30% im Portemonnaie. Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall je nach vereinbarter Höhe. Gerade für Selbstständige und Freiberufler bietet das Krankentagegeld eine gute Möglichkeit der Absicherung. Sie sollten diesen Punkt beim Abschluss ihrer Krankenzusatzversicherung unbedingt beachten. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, können Sie meinen Artikel zu “Lohnfortzahlung” lesen.
Wie Sie sehen beinhaltet eine Krankenzusatzversicherung mehrere Bausteine. Auch die Leistungen sind innerhalb der verschiedenen Gesellschaften sehr unterschiedlich.
Daher sollte vor Abschluss immer eine Beratung durch einen Experten wahrgenommen werden.
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Aktuelle Beiträge zum Thema Krankenzusatzversicherung
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld deckt Ihre finanziellen Einbußen ab wenn Sie längere Zeit Krank sind und nicht Arbeiten können. Dabei gibt es Unterschiede ob Sie Angestellter, Selbständig oder als Freiberuflern tätig sind.
Im Krankheitsfall ist die Lohnfortzahlung gesetzlich geregelt Die Bestimmungen für eine Lohnfortzahlung werden im § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes definiert. Als anspruchsberechtigte Personen gelten Angestellte, Arbeiter und Auszubildende. Lesen Sie folgenden Artikel welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit Sie bei einem Krankenstand in den Genuss einer Lohnfortzahlung kommen.
Zahnzusatzleistungen
Gute Vorsorge ist das A und O im Gesundheitsbereich. Wer sich bis ins hohe Alter über gesunde Zähne freuen möchte, sollte in regelmäßige Zahnpflege investieren. “Doch woher nehmen und nicht stehlen?”, fragen Sie sich vielleicht angesichts der Kosten, die zahnärztliche Leistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie verursachen. Hier hilft der Vergleich mit einer Zahnzusatzversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse deckt gerade bei Prophylaxe-Maßnahmen nur einen kleinen Teil der Kosten ab. Diese dient als Vorsorge und kann somit später eine Behandlung vereinfachen. Die Krankenkasse übernimmt keine kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Dennoch sollten Sie auf eine professionelle Zahnreinigung oder eine Leistung der Kieferorthopädie nicht verzichten müssen.
Der Vergleich mit einer Zahnzusatzversicherung macht Sie da sicher…
Stationäre Leistungen
Ein längerer Krankenhausaufenthalt ist selten freiwillig. Eine akute Krankheit oder ein plötzlicher Unfall treffen uns im Leben meist unvermutet und stellen den Alltag auf den Kopf. Diese Risiken lassen sich weder vorausplanen noch kalkulieren. So zeigt ein Krankenhausaufenthalt stets unangenehme Nebenwirkungen: Er belastet Ihr privates Budget. Wussten Sie, dass diese Nebenwirkung bereits von der ersten Übernachtung an eintritt? Mehr Informationen erfahren Sie über folgenden Artikel.