BAUSPAREN – FÜR JUNG & ALT

BAUSPAREN (Stand 2021)

Hohe Flexibilität, attraktive Verzinsung und günstige Sparzeiten.

  • Sie wollen ein Eigenheim bauen oder kaufen?
  • Sie wollen Ihre Einrichtung modernisieren?
  • Es stehen Reparaturen am Eigenheim an?
  • Sie planen eine Unterstützung Ihrer Kinder oder Enkelkinder für den Start in die Eigenständigkeit?

Zu jeder dieser Fragen, kann ein Bausparvertrag hilfreich sein. Darüber hinaus erhalten Sie als Sparer auch noch Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber und staatliche Förderung:

  1. Ihr Arbeitgeber kann sich durch „vermögenswirksame Leistungen“ bis zu 40 € pro Monat beteiligen.
  2. Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 9 %.
  3. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % und ist eine staatliche Förderung, die Sie dabei unterstützt, eigene Immobilien zu finanzieren.
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TIPP

Nutzen Sie alle Sparer-Pauschbeträge optimal, indem alle Verträge auf die Personen ausgestellt sind, für die die Bausparsummen gedacht sind. Denn jede Person besitzt einen Pauschbetrag bis 801 € im Jahr der über einen Freistellungsauftrag auf mehrere Sparverträge aufgeteilt werden kann.

  • Besitzt Ihr Kind einen eigenen Bausparer, profitiert es ab dem 16ten Lebensjahr von der staatlichen Förderung der „Wohnungsbauprämie“. Auf maximal 700 € eingezahlte Beiträge pro Jahre werden 10 % Förderung bezahlt. Das entspricht einer jährlichen Prämie von 70 €.
  • Sie erhalten die Wohnungsbauprämie auch, wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist aber frühestens sieben Jahre nach Abschluss Ihres Vertrags möglich und gilt auch nur für einen einzigen vor Überschreitung der Altersgrenze abgeschlossenen Bausparvertrag.

Darlehen

Über die Bausparsumme legen Sie fest, in welcher Höhe Sie nach Zuteilung noch ein Darlehen zu Ihrem Sparguthaben entnehmen dürfen. Die Bausparsumme sollte immer so gewählt werden, dass der Bausparer noch geteilt werden kann. Sonst haben Sie keine Möglichkeit bei Bedarf auch ein kleineres Darlehen zu entnehmen.

Wahlzuteilung

Durch die Integration der Wahlzuteilung erhalten mehr Flexibilität, wenn sie ihren Vertrag an neue Ziele anpassen möchten. Ein Tarif mit Wahlzuteilung, erspart Ihnen die Zeit bis zur Erfüllung der üblichen Zuteilungsvoraussetzungen. Bereits mit einem Mindestguthaben von 25 bis 50 Prozent könnten Sie sich dann z. B. aus dem Bausparer ein Darlehen entnehmen.

Zins & Tilgung

Mit einem Bausparvertrag sind sie unabhängig vom aktuellen Zinsniveau am Geldmarkt.
Die Wahl des für Sie geeigneten Bauspartarifs sollten Sie vor Abschluss aufgrund Ihrer Ziele und Bedürfnisse treffen.

Grundpfandrecht

Gerade bei bestehenden Immobilienfinanzierungen gibt es Probleme weitere zu erhalten, wenn im 1. Rang schon eine Bank aufgenommen wurde. Hier liegt klar der Vorteil eines Bauspardarlehens. Wenn es um die Eintragung der Grundschuld geht, akzeptieren viele Bausparkassen bei einem Bauspardarlehen die Eintragung im zweiten Rang.

  • Das Bauspardarlehen darf ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke – also Neubau, Kauf, Umbauten und Modernisierungen verwendet werden.
  • Das Guthaben in der Ansparphase wird nur gering verzinst. Es werden Abschlussgebühren verlangt und eventuell werden jährliche Kontoführungsgebühren verlangt.
  • Aufgrund der längeren Ansparzeit ist der Bausparvertrag nicht für einen kurzfristigen Immobilienwunsch geeignet.

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