Sicherheit für die, die Risiken eingehen müssen.
Ihre Sicherheit ist unsere Berufung!
Als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr sind Sie auf vielfältige Weise durch die Besonderheiten des Dienstes gefordert. Die Fürsorgepflicht als Dienstherr übernimmt der Sozialdienst der Bundeswehr.
Einige Fragen stellen sich aber darüber hinaus:
- Reicht nach Dienstzeitende die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Durchschnittsrente aus?
- Wann sollte eine große Anwartschaft auch als Soldatin oder Soldat auf Zeit abgeschlossen werden?
- Auf was liegt der Fokus beim Abschluss einer Anwartschaft?
- Kann die bestehende Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nach Beendigung der Dienstzeit bis zum regulären Renteneintritt verlängert werden?
- Ist eine Diensthaftpflichtversicherung nötig?
- Was gilt es vor einer Kommandierung für den Auslandseinsatz zu beachten?
Durch meine eigenen Erfahrungen als Soldat auf Zeit und meiner anschließenden Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, stehe ich Ihnen heute mit meinem Fachwissen für Ihre Absicherung zur Seite.
Wir beraten Sie gern kostenfrei und umfassend.
