Stationäre Pflege oder Pflegehilfe für Ihre Sicherheit im Krankheitsfall

Dank guter ärztlicher Versorgung und guten allgemeinen Lebensbedingungen werden Menschen in Europa immer älter. Das bedeutet aber auch, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen ständig steigt. Die im Januar 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Bedarfsfall mit den Pflegestufen nur einen Teil der Kosten für stationäre Pflege ab. Ein nicht unerheblicher Anteil muss von Ihnen oder Ihren Angehörigen finanziert werden. Das gilt sowohl für die stationäre Pflege, als auch für die Inanspruchnahme einer Pflegehilfe.

Die private Pflegetagegeld-Versicherung hilft Ihnen und Ihrer Familie dabei, diese Versorgungslücke zu schließen. Die Höhe der Leistungen, zum Beispiel für eine stationäre Pflege oder Pflegehilfe, richten sich nach der Wahl Ihres Versicherungstarifs. Sobald Sie, durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, einer der fünf Pflegestufen zugeordnet sind, können Sie auch Zahlungen für eine stationäre Pflege oder Pflegehilfe in Anspruch nehmen. Die Höhe der Leistung richtet sich, wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung nach der Höhe der Pflegestufen und somit nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können es für eine professionelle Pflegehilfe verwenden oder für die Unterstützung durch Familienangehörige. Wenn Sie schon in jungen Jahren an eine Pflegetagegeld-Versicherung denken, profitieren Sie in der Regel von günstigeren Tarifen. Pflege-Bahr und Pflegestufen – ein sinnvolles Zusammenspiel Stationäre Pflege oder die Leistungen für eine Pflegehilfe kosten Geld.

Nicht immer ist es leicht die Versorgungslücke zu schließen, die zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Kosten für eine stationäre Pflege zustande kommt. Daher hat die Bundesregierung 2013 eine staatliche Förderung für private Pflegetagegeld-Versicherungen ins Leben gerufen, den sogenannten Pflege-Bahr. Diese Förderung beträgt 60,– Euro pro Jahr und wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Schon bei einem Beitrag von 10,– Euro monatlich können Sie von der gesamten Förderung profitieren. Ihr Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen sind bei den Bahr-Pflegeversicherungen nicht relevant. Grundlage für eine Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Pflege-Bahr sind wieder die Pflegestufen. Je größer Ihre Hilfebedürftigkeit ist, umso höher sind die Pflegestufen. Je höher die Pflegestufen sind, umso mehr Leistungen erhalten Sie. Wie auch bei den staatlich ungeförderten Versicherungsverträgen, können Sie das Geld für eine Pflegehilfe oder für die Aufstockung der stationären Pflegekosten verwenden. Mit dem Pflege-Bahr hat der Gesetzgeber eine sinnvolle Möglichkeit für eine gute private Pflegevorsorge geschaffen. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen und geringen finanziellen Mitteln profitieren davon.

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