Objektunterlagen die Bauherren und Käufer unbedingt für eine Immobilienfinanzierung benötigt werden
Für eine Finanzierungszusage müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, wobei die Werthaltigkeit der Immobilie eine zentrale Rolle spielt. Die Bank möchte sicherstellen, dass das Objekt den finanziellen Aufwand rechtfertigt. Daher sind im Rahmen des Finanzierungsantrags entsprechende Objektunterlagen einzureichen.
Nur wenige Bauherren und Käufer sind Immobilienexperten, weshalb beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen häufig Fragen auftreten. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Objektunterlagen und ihre Bedeutung.
Allgemeine Objektunterlagen
Der Umfang der benötigten Unterlagen kann je nach Bank variieren. Üblicherweise sind jedoch die folgenden Dokumente zur Finanzierung eines Kaufvorhabens einzureichen, die umfassende Informationen über die Immobilie liefern:
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- Kaufvertrag
- Aktueller Grundbuchauszug
- Grundrisszeichnung
- Wohnflächenberechnung
- Lage- oder Katasterplan
- Teilungserklärung (bei Wohnungskauf)
Ergänzende Unterlagen für Bauherren
Für eine Kreditentscheidung bei einem Bauvorhaben sind zusätzliche Objektunterlagen erforderlich. Dazu gehören im Wesentlichen:
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- Bebauungsplan
- Bauplan
- Genehmigtes Baugesuch
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Baubeschreibung
- Baukostenschätzung
- Energiebedarfsberechnung – diese kann von einem zertifizierten Energieexperten durchgeführt werden, welcher auch für die Einbindung von KFw Förderungen und Zuschüssen zuständig ist. Eine regionale Übersicht finden Sie auf folgender Seite
Erläuterungen zu ausgewählten Dokumenten
**Kaufvertrag:**
Der Kaufvertrag ermöglicht es der Bank zu überprüfen, ob der angegebene Kaufpreis der Immobilie korrekt ist oder ob Anpassungen in der Kalkulation (z.B. beim Beleihungswert) notwendig sind. In der Regel haben Kaufinteressenten noch keinen Vertrag unterschrieben. In diesem Fall kann ein Vertragsentwurf, der vom Notar erstellt wird, für die Kreditentscheidung eingereicht werden.
**Lageplan:**
Der Lageplan, der beim Katasteramt erhältlich ist, gibt Auskunft über die Lage des Grundstücks. Störfaktoren wie nahegelegene Gewerbegebiete oder Bahngleise sind darauf erkennbar. Es ist jedoch selten, dass ein Lageplan allein zur Ablehnung einer Finanzierung führt.
**Grundbuchauszug:**
Ein Grundbuchauszug ist unverzichtbar, da er Auskunft über Einschränkungen wie bestehende Wohnrechte oder Vorkaufsrechte gibt. Ein aktueller Auszug kann beim Grundbuchamt oder zuständigen Amtsgericht angefordert werden, jedoch nur vom Eigentümer. Für eine finanzierende Bank reicht eine unbeglaubigte Abschrift nicht älter als 6 Monate. Die Abschrift kann beim zuständigen Amtsgericht angefordert werden.
**Baukostenschätzung:**
Die Baukostenschätzung dient der Überprüfung, ob die angegebenen Baukosten realistisch sind, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden. Dieses Dokument wird je nach Situation vom Architekten oder Fertighausanbieter erstellt.
**Unterstützung beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen:**
Egal ob Bauvorhaben oder Immobilienkauf, Sie sind nicht allein bei der Beschaffung der notwendigen Objektunterlagen. Käufer können fast alle Unterlagen direkt vom Eigentümer oder Verkäufer der Immobilie anfordern. Bauherren sollten sich an den Generalunternehmer oder Fertighaushersteller wenden, der den Großteil der Bauunterlagen bereitstellen kann. Grundbuchauszug und Lageplan können vom Eigentümer des Grundstücks selbst bei den Behörden oder, falls der Grundstückskauf noch nicht erfolgt ist, beim derzeitigen Eigentümer angefordert werden.
**Finanzierungsangebot mit aktuellen Konditionen ohne Objektunterlagen:**
Stehen Sie noch am Anfang Ihres Immobilienprojekts und haben daher noch keine Unterlagen? Das ist kein Problem, denn wir als unabhängigen Finanzierungsspezialisten können auch ohne diese Dokumente eine maßgeschneiderte Baufinanzierung entwickeln und Konditionen von über 600 Finanzierungspartnern vergleichen. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich kostenfrei beraten.
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