Immobilie auf die Kinder übertragen
Immobilie auf die Kinder übertragen: Erst planen, dann schenken – Fördermittel, GEG‑Pflichten & Finanzierung clever nutzen
Viele Eltern stehen vor einer ähnlichen Situation:
Das eigene Haus ist seit Jahrzehnten im Familienbesitz, die Kinder sind längst erwachsen und die Frage taucht immer häufiger auf:
„Wie können wir unsere Immobilie sinnvoll und rechtssicher auf die Kinder übertragen – und gleichzeitig die anstehenden Sanierungen finanzierbar machen?“
In den meisten Fällen besteht zusätzlich ein Sanierungsstau. Mit Beginn des Rentenalters reicht das Einkommen oft nicht mehr aus, um das Haus dauerhaft auf dem aktuellen Stand zu halten.
Gleichzeitig steigt der Druck:
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- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt neue Anforderungen, besonders beim Eigentümerwechsel.
- Veraltete Heizungen werden zunehmend zum Kostenrisiko.
- Staatliche Förderprogramme sind attraktiv – aber komplex.
- Durch gestiegene Zinsen verteuert sich jede notwendige Sanierungsfinanzierung.
Die gute Nachricht:
Wenn Sie die Übertragung der Immobilie auf die Kinder, die energetische Sanierung (z. B. Heizungstausch) und eine klug strukturierte Immobilienfinanzierung sinnvoll miteinander kombinieren, können Sie:
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- steuerliche und gesetzliche Pflichten besser im Blick behalten,
- attraktive BAFA‑ und KfW‑Fördermittel nutzen,
- und Ihre Kinder langfristig finanziell entlasten.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen verständlichen Überblick, wie ein solcher Weg aussehen kann – mit Fokus auf Immobilien- und Sanierungsfinanzierung.
1. Wege, eine bestehende Immobilie auf die Kinder zu übertragen
Grundsätzlich gibt es verschiedene Wege, wie Eltern eine Immobilie auf ihre Kinder übertragen können. Die wichtigsten – stark vereinfacht – sind:
1.1 Schenkung zu Lebzeiten
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- Die Eltern übertragen das Eigentum bereits zu Lebzeiten auf die Kinder.
- Oft werden Rechte zurückbehalten, z. B. ein Nießbrauch oder Wohnrecht, damit die Eltern weiter im Haus wohnen können.
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1.2 Vorweggenommene Erbfolge
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- Juristisch handelt es sich meist ebenfalls um eine Schenkung, wird aber als Teil der späteren Erbregelung verstanden.
- Ziel ist, das Erbe frühzeitig zu ordnen und Streit zu vermeiden.
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1.3 Erbfall (nach dem Tod)
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- Die Immobilie geht durch Testament oder gesetzliche Erbfolge auf die Kinder über.
- Hier spielt dann die Erbschaftsteuer eine Rolle.
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1.4 Verkauf der Immobilie an die Kinder, um zusätzliche Steuervorteile zu nutzen und der Erbschaftsteuer frühzeitig entgegenzuwirken.
Um zusätzlich Steuervorteile zu nutzen und der Erbschaftsteuer frühzeitig entgegenzuwirken, kann eine rechtzeitig geplante Übertragung der Immobilie auf die Kinder sinnvoll sein. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Artikel: Immobilienverkauf an eigene Kinder: Vorüberlegungen
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab: Familienkonstellation, Vermögen, Schulden, geplante Sanierungen, Lebenssituation der Eltern usw.
Wichtig: Hier sollte ein Anwalt für Erbrecht und Steuerberatung eingebunden werden.
(Empfehlung Anwalt für Erbrecht in Landsberg am Lech und München – STEFAN FICHTNER Rechtsanwalt | Fachanwalt)
2. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer – Grundzüge, die Sie kennen sollten
Sowohl Schenkungen als auch Erbschaften können in Deutschland der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen.
Die gute Nachricht:
Zwischen Eltern und Kindern gelten relativ hohe Freibeträge – oberhalb dieser Freibeträge kann Steuer anfallen.
2.1 Grundprinzipien Schenkungssteuer
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- Fällt an, wenn Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten Vermögen (z. B. eine Immobilie) schenken.
- Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
2.2 Erbschaftsteuer
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- Fällt an, wenn Vermögen im Todesfall auf die Kinder übergeht.
- Auch hier gelten Freibeträge und Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad.
Da sich Freibeträge, Steuersätze und Bewertungen ändern können, sollten konkrete Zahlen immer tagesaktuell beim Bundesamt für Justiz abgerufen werden.
3. Warum das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor dem Eigentümerwechsel so wichtig ist
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Wohngebäude erfüllen müssen – z. B. Dämmstandards oder Anforderungen an Heizungsanlagen.
3.1 GEG-Pflichten beim Eigentümerwechsel
Wer ein älteres Ein‑ oder Zweifamilienhaus durch Kauf, Erbe oder Schenkung übernimmt, muss in vielen Fällen bestimmte Nachrüst- und Sanierungsmaßnahmen erfüllen. Diese Pflichten treffen in der Regel immer den neuen Eigentümer.
Welche Sanierungspflicht bei Hauskauf: Welche Maßnahmen muss ich durchführen?
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- Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke: Sofern eins von beiden nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt, ist beim Hauskauf eine Dämmung Pflicht.
- Dämmung von Heizungs‑ und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (z. B. Keller)
- Austausch alter Heizkessel, wenn bestimmte Baujahre oder Technologien betroffen sind:
- Heizkessel älter als 30 Jahre müssen in vielen Fällen ersetzt werden.
- Konstanttemperaturkessel sind austauschpflichtig.
- Niedertemperatur- und Brennwertkessel bleiben erlaubt.
- Bestandsschutz bestand nur, wenn der Vorbesitzer seit 2002 selbst im Haus wohnte.
Mit der Übertragung auf die Kinder entfällt dieser Schutz – und die Pflicht geht auf sie über.
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Info: Am einfachsten lässt sich der Kesseltyp über das Typenschild der Heizung oder durch Rücksprache mit dem Schornsteinfeger prüfen.
- Realistische Kosten für eine Luft‑Luft‑Wärmepumpe inkl. Anpassungen: ca. 18.000 – 35.000 €
- Minimalwerte bei einfacher Montage: ca. 4.000 – 15.000 €
(Diese Werte dienen ausschließlich der ersten Orientierung.)
3.2 Warum Fördermittel vor dem Eigentümerwechsel genau geprüft werden sollten
Für den Austausch einer alten Heizung können aktuell bis zu 70 % staatliche Förderung (Grundförderung + Einkommensbonus + Geschwindigkeitsbonus) möglich sein. Ob dieser maximale Fördersatz genutzt werden kann, hängt jedoch davon ab, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer der Immobilie ist und welche persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Deshalb sollte vor einer Übertragung der Immobilie auf die Kinder unbedingt geprüft werden, ob die Kinder die volle Förderung überhaupt ausschöpfen können.
Falls nicht – etwa wegen zu hohem Einkommen oder fehlender Fördervoraussetzungen – kann es finanziell deutlich sinnvoller sein, wenn die Eltern den Förderantrag für den Heizungstausch noch im eigenen Eigentum stellen und die Sanierung durchführen
Eine frühzeitige Prüfung verhindert, dass wertvolle Zuschüsse verloren gehen und sorgt für eine optimale finanzielle Planung innerhalb der Familie.
4. Staatliche Förderung für Sanierung und Heizungstausch – BAFA, iSFP & KfW
Die energetische Sanierung und insbesondere der Austausch der Heizung sind teuer – werden aber durch verschiedene Programme gefördert.
4.1 BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (z. B. Heizung)
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ u. a. Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Dazu gehören auch Heizungserneuerungen und bestimmte Effizienzmaßnahmen. [bafa.de]
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- Grundförderung für den Austausch ineffizienter Heizungen.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 %, wenn alte fossile Heizungen zügig ersetzt werden. [energie-fa…berater.de]
- Einkommensbonus von bis zu 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigeren Einkommen.
- Effizienzbonus von z. B. 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen oder Kombinationen.
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In der Summe kann die Förderung – je nach Programmstand – bis zu ca. 70 % der förderfähigen Kosten erreichen, ist aber auf bestimmte Höchstbeträge pro Wohneinheit begrenzt.
Wichtig:
Die genauen Prozentsätze, Einkommensgrenzen und technischen Anforderungen ändern sich regelmäßig. Sie sollten immer die aktuellen BAFA-Richtlinien prüfen oder einen Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen. Meine Empfehlung – Energieberater Wilhelm Lüdeker
4.2 Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein durch einen Energieberater erstelltes Dokument, das zeigt, wie ein Haus Schritt für Schritt energetisch sinnvoll modernisiert werden kann. [verbrauche…entrale.de]
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- Er wird im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellt.
- Der iSFP beschreibt sinnvolle Maßnahmenpakete und Prioritäten.
- Für viele Sanierungsmaßnahmen kann der iSFP einen zusätzlichen Förderbonus ermöglichen (oft als „iSFP-Bonus“ bezeichnet). [bafa.de]
Die KfW selbst fördert die Erstellung des iSFP inzwischen nicht mehr, verweist aber auf die BAFA-Förderung für Energieberatung. [kfw.de]
4.3 KfW-Fördermittel und Sanierungsfinanzierung
Neben Zuschüssen über das BAFA gibt es über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. [kfw.de]
Ein wichtiges Programm ist z. B.:
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- Wohngebäude – Kredit 261
- Für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. [kfw.de]
- Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
- Für den Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchschutzes
- Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter
- Für alle, die Barrieren reduzieren oder sich vor Einbruch schützen möchten
- Auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum geeignet
- Erneuerbare Energien – Kredit 270
- Für die Finanzierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik, Speicher, kleine Windkraftanlagen)
- Zuschuss 458 – Barrierereduzierung
- Zuschuss für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und für Einbruchschutz
- Geeignet, wenn kein Kredit genutzt werden soll
- Wohngebäude – Kredit 261
In der Praxis können diese KfW-Kredite mit einer klassischen Immobilienfinanzierung kombinieren, um:
- Zinsvorteile zu nutzen,
- Laufzeiten und Tilgung auf die persönliche Situation abzustimmen,
- und BAFA-Zuschüsse und KfW-Darlehen sinnvoll zusammenzubringen.
5. Warum die Heizungssanierung oft noch über die Eltern laufen sollte
Ein sinnvoller Ansatz besteht darin, dass die Eltern als aktuelle Eigentümer die Heizungssanierung noch vor der Übertragung an die Kinder durchführen lassen.
Der Hintergrund: Viele Förderprogramme hängen direkt am Eigentümerstatus, und Eltern erfüllen oft eher die Voraussetzungen für höhere Zuschüsse – z. B. durch geringeres Einkommen oder bestehende Förderansprüche.
Wird die Immobilie zuerst übertragen, könnten bestimmte Boni oder Förderquoten für die Kinder nicht mehr verfügbar sein. Deshalb lohnt es sich häufig, die Sanierung zeitlich vor die Schenkung zu legen, um die Fördermittel optimal auszuschöpfen.
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- Förderberechtigung als selbstnutzende Eigentümer
Viele Förderprogramme richten sich an Eigentümer, die die Immobilie selbst bewohnen. Solange die Eltern im Haus leben und Eigentümer sind, können sie hier oft direkt antragsberechtigt sein. [bafa.de] - Einkommensbonus bei geringeren Renteneinkommen
Bei bestimmten Programmen (z. B. Einkommensbonus in der Heizungsförderung) spielt das zu versteuernde Einkommen eine Rolle. Wenn die Eltern bereits in Rente sind und ein eher niedriges Einkommen haben, kann dies – je nach Programmstand – die Chance auf einen höheren Bonus erhöhen. [bafa.de – Seite 4] - Klima-Geschwindigkeitsbonus bei zügigem Austausch alter Heizungen
Wird eine alte fossile Heizung innerhalb bestimmter Fristen durch ein klimafreundlicheres System ersetzt, kann ein zusätzlicher Bonus gewährt werden. [bafa.de – Seite 3]
- Förderberechtigung als selbstnutzende Eigentümer
Voraussetzungen & Bindungsfristen
Damit die Förderung nicht gefährdet wird, sind einige Punkte besonders wichtig:
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- Förderprogramme haben oft Zweckbindungsfristen, z. B. zur Eigennutzung oder zur Mindestdauer, in der eine geförderte Heizung in Betrieb sein muss. [bafa.de]
- Ein zu schneller Eigentumswechsel nach Auszahlung der Förderung kann – je nach Programm – problematisch sein.
- Manche Programme verlangen, dass der Antragsteller Eigentümer ist und die Maßnahme für die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus durchführt.
Die entscheidende Frage Ihrer Zielgruppe ist:
„Wie lange müssen die Eltern die Immobilie nach der Sanierung noch behalten, bevor sie auf die Kinder übertragen werden kann?“
Eine allgemeine, pauschale Antwort wäre unseriös und rechtlich riskant, denn:
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- Jede Förderrichtlinie hat eigene Fristen und Bedingungen. [bafa.de]
- Steuerliche Aspekte (z. B. Spekulationsfristen, Nutzung, Schenkungsplanung) spielen zusätzlich hinein.
- Auch das GEG kann eine Rolle spielen, wenn sich der Eigentümer ändert. [bbsr-geg.bund.de]
Die optimale zeitliche Gestaltung – also wann genau saniert und wann übertragen werden sollte – sollte mit einem Energieberater und ggf. Rechtsanwalt für Erbrecht abgestimmt werden.
6. Finanzierungslösung: Vom Privatdarlehen zur späteren Immobilienfinanzierung
Schritt 1: Privatdarlehen der Kinder an die Eltern
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- Die Kinder stellen den Eltern ein Privatdarlehen zur Verfügung.
- Die Eltern bleiben Eigentümer der Immobilie, führen die Sanierung (z. B. Heizungstausch, Dämmung) durch und beantragen die BAFA-Förderung sowie ggf. weitere Zuschüsse. [bafa.de]
- Konditionen (Zinsen, Laufzeit, Rückzahlung) werden in einem schriftlichen Darlehensvertrag festgehalten – idealerweise mit rechtlicher Begleitung, damit alles sauber dokumentiert ist.
Vorteile:
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- Die Eltern können alle Eigentümer-bezogenen Fördervoraussetzungen (Eigennutzung, Einkommensbonus etc.) ausschöpfen, soweit sie erfüllt sind. [bafa.de]
- Die Kinder unterstützen bereits finanziell, ohne sofort Eigentümer zu werden.
Schritt 2: Übertragung der Immobilie auf die Kinder
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- Nach Abschluss der Sanierung und unter Berücksichtigung aller Bindungs- und Förderfristen wird die Immobilie auf die Kinder übertragen
(Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge). - Hierbei müssen erneut steuerliche und rechtliche Aspekte beachtet werden (Freibeträge, Gesamtvermögen, Gestaltung des Nießbrauchs oder Wohnrechts etc.).
- Nach Abschluss der Sanierung und unter Berücksichtigung aller Bindungs- und Förderfristen wird die Immobilie auf die Kinder übertragen
Schritt 3: Ablösung des Privatdarlehens über eine Immobilienfinanzierung
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- Nun sind die Kinder Eigentümer der Immobilie.
- Sie nehmen eine Immobilienfinanzierung auf, um das Privatdarlehen an sich selbst (bzw. den Eltern gegenüber) abzulösen.
- In diese Finanzierung können – je nach Konzept – auch KfW-Kredite im Rahmen der Sanierungsfinanzierung integriert werden, z. B. der „Wohngebäude – Kredit 261“ für weitergehende Effizienzhaus-Sanierungen. [kfw.de]
Vorteile dieses Modells:
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- Die Kinder erhalten langfristig eine tragfähige Immobilienfinanzierung mit planbaren Raten.
- Bereits erfolgte Sanierungen und die verbesserte Energieeffizienz können sich positiv auf die Bewertung der Immobilie und die Konditionen auswirken.
- BAFA-Zuschüsse und ggf. KfW-Darlehen werden optimiert genutzt.
Meine Rolle als Vermittler nach § 34i GewO:
- Ich analysiere die gesamte Finanzierungssituation,
- strukturiere die Sanierungsfinanzierung intelligent (inklusive KfW-Fördermittel),
und stimme mich – sofern vorhanden – mit Steuerberater und Energieberater der Familie ab.
7. Fazit: Ganzheitlich denken – in Generationen, nicht in Einzelmaßnahmen
Die Übertragung einer Immobilie auf die Kinder und die energetische Sanierung sollten nie getrennt voneinander betrachtet werden. Gerade wenn:
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- die Eltern bereits in Rente sind,
- eine größere Heizungssanierung und weitere Maßnahmen gemäß GEG anstehen,
- und die Kinder perspektivisch in die Immobilie einziehen oder sie als Kapitalanlage nutzen wollen,
kann eine durchdachte Kombination aus:
enorme finanzielle Vorteile bringen.
Möchten Sie Ihre Immobilie auf Ihre Kinder übertragen und gleichzeitig die anstehende Sanierung clever finanzieren?
In einem unverbindlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Ausgangssituation, prüfen mögliche Fördermittel und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihre Immobilien- und Sanierungsfinanzierung.
Ich arbeite eng mit Steuerberater, Rechtsanwalt und Energieberater zusammen, damit Ihre Lösung nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich und steuerlich sinnvoll ist.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder individuelle Finanzberatung. Alle Informationen sind allgemeiner Natur, basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. BAFA, KfW, Informationen zum Gebäudeenergiegesetz) und können sich ändern. Bitte lassen Sie Ihre persönliche Situation immer durch Steuerberater, Rechtsanwalt und ggf. Energieberater prüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Darüber hinaus biete ich umfassende Beratung zu wichtigen Absicherungen, die Ihre finanzielle Sicherheit und die Ihrer Familie gewährleisten. Dazu gehören:
-
- Versicherungen für Ihre Immobilie: Schützen Sie Ihr Eigentum mit passenden Gebäude- und Hausratversicherungen.
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- Absicherung Ihrer Familie: Stellen Sie sicher, dass Ihre Familie finanziell abgesichert ist, durch Risikolebensversicherungen und andere Vorsorgelösungen.
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