Sanierungspflicht ab 2024 bei Eigentümerwechsel
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel: Was Sie beachten müssen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 legt eine Sanierungspflicht bei einem Eigentümerwechsel fest. Neue Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihre alten und unsanierten Immobilien an spezifische Anforderungen bezüglich Dämmung und Heizung anzupassen. Diese Pflicht betrifft jedoch nicht alle Gebäude gleichermaßen. Es gibt bestimmte Kriterien, die festlegen, ob eine Immobilie saniert werden muss oder nicht. Zudem existieren Ausnahmen und Sonderregelungen für besondere Fälle.
Aber wer genau ist von der Sanierungspflicht des GEG bei einem Eigentümerwechsel betroffen? Käufer, Erben, Beschenkte? Wir erläutern, welche Vorgaben das neue Heizungsgesetz 2024 für neue Eigentümer bereithält, welche Maßnahmen erforderlich sind und welche Förderprogramme und Ausnahmen verfügbar sind.
Überblick über das Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), häufig als “Heizungsgesetz” bezeichnet, markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Energiepolitik. Ab dem 1. Januar 2024 zielt es darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und den CO₂-Ausstoß zu verringern. Dieses Gesetz ersetzt und vereint drei frühere Regelungen: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG).
Das GEG schafft nicht nur Klarheit, sondern setzt auch höhere Standards für Neubauten und Bestandsimmobilien. Da ein erheblicher Teil der jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland aus dem Gebäudesektor stammt, ist die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude von großer Bedeutung. Zu den wesentlichen Inhalten des GEG gehören strengere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und die Einführung energetischer Mindestanforderungen für Bestandsgebäude. Das Gesetz fördert nicht nur energieeffiziente Bauweisen, sondern regt auch zur Modernisierung bestehender Gebäude und deren Heizsysteme an.
Wer ist von der GEG-Sanierungspflicht betroffen?
Wenn Sie derzeit den Erwerb einer bestehenden Immobilie planen, müssen Sie gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte energetische Anforderungen erfüllen. Diese Regelung sieht vor, dass neue Eigentümer älterer Gebäude innerhalb einer Frist von zwei Jahren spezifische Energiestandards umsetzen müssen.
Die Verantwortung für die Sanierung liegt beim Erwerber der Immobilie. Dies gilt nicht nur beim Kauf, sondern auch bei Erbschaften oder Schenkungen. Die Art des Eigentumsübergangs ist dabei unerheblich.
Es gibt jedoch eine Ausnahme:
Eigentümer, die ihre Immobilie bereits vor dem 1. Februar 2002 besaßen, sind von diesen speziellen Sanierungsauflagen befreit.
Die zweijährige Umsetzungsfrist
Wenn Sie gegenwärtig Eigentümer eines nicht modernisierten Wohngebäudes werden – unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt – müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten. Dies gilt für Immobilien, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden oder nach diesem Stichtag den Besitzer gewechselt haben. In solchen Fällen sind Sie verpflichtet, innerhalb von 24 Monaten die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Erneuerung nicht mehr zeitgemäßer Heizanlagen und die Verbesserung der Dachdämmung.
Ein konkretes Beispiel: Sollten Sie im Jahr 2021 ein Haus geerbt oder gekauft haben, das als Wohnobjekt oder Investition dient und nicht den aktuellen energetischen Anforderungen entspricht, müssen Sie die erforderlichen Modernisierungsarbeiten bis spätestens 2023 abschließen.
Es gibt bedeutsame Ausnahmen von den Sanierungsverpflichtungen:
1. Langjährige Besitzer: Wenn Sie Ihr Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben, sind Sie von diesen Auflagen befreit. Diese Regelung berücksichtigt die Situation von Eigentümern, die ihre Immobilie schon lange Zeit besitzen.
2. Denkmalgeschützte Objekte: Gebäude unter Denkmalschutz unterliegen besonderen Bestimmungen. Aufgrund ihrer historischen Bedeutung und der damit verbundenen speziellen energetischen Anforderungen sind sie von der Sanierungspflicht bei Eigentumsübertragung ausgenommen.
Diese Ausnahmen tragen den besonderen Umständen bestimmter Immobilien und Eigentümer Rechnung und sorgen für eine differenzierte Anwendung der energetischen Modernisierungsvorschriften.
Maßnahmen bei Eigentümerwechsel
Die jüngste Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) legt hauptsächlich drei Sanierungsanforderungen für Bestandsgebäude fest. Im Zentrum der Maßnahmen stehen dabei Heizungen, da sie 80 % des gesamten Energieverbrauchs im Gebäudebereich ausmachen. Außerdem ist die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke, abhängig vom Verwendungszweck des Dachstuhls, erforderlich sowie die Dämmung von Warmwasserrohren und anderen Leitungen, die zur Heizung gehören.
Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs
Diese Maßnahme betrifft beheizte Wohnungen, die von einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum abgegrenzt sind (§ 47 GEG). Wenn das Dach nicht gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, sind Eigentümer, die nach 2002 die Immobilie erworben haben, verpflichtet, die oberste Geschossdecke nachträglich zu dämmen. In der Regel erfordert eine nachträgliche Dämmung eines Steildachs eine Dämmschicht von 18 cm. Der gesetzlich vorgeschriebene U-Wert, der die Wärmedämmung misst, muss unter 0,24 W/m²K liegen.
Modernisierung von Heizungen
Bei einem Wechsel des Eigentümers müssen veraltete Gas- und Ölheizungen, die vor 1991 installiert wurden und als Standard- oder Konstanttemperaturkessel gelten, laut § 72 GEG ersetzt werden. Für Heizkessel, die nach 1991 installiert wurden, gilt eine 30-jährige Nutzungsdauer. Das bedeutet, dass diese Kessel erst nach Ablauf dieser Frist ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt.
Dämmung von warmwasserführenden Rohren
Sind Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen in unbeheizten Räumen nicht gedämmt, muss dies nachträglich geschehen (§ 71 GEG).
Im Falle einer freiwilligen Sanierung der Außenputzschicht muss eine bestimmte energetische Qualität erreicht werden, was für Teilflächensanierungen allerdings nicht gilt. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Dämmung der Außenwände bei einem Eigentümerwechsel.
Sanierungsverpflichtungen bei Eigentumsübertragung durch Erbschaft oder Schenkung
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 erweitert die Sanierungspflicht bei Eigentumsübergängen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Käufer, sondern auch Personen, die eine Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung erwerben. In all diesen Fällen gilt eine Frist von zwei Jahren, innerhalb derer die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.
Eine Ausnahme besteht für Erben, die die geerbte Immobilie bereits vor dem Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. In diesem Fall entfällt die Sanierungspflicht. Sollte das Objekt jedoch nach diesem Datum weiterveräußert, verschenkt oder vererbt worden sein, ist der neue Eigentümer zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen verpflichtet.
Es ist zu beachten, dass diese Ausnahmeregelung nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen Anwendung findet. Mehrfamilienhäuser sind von dieser Sonderregelung ausgenommen und unterliegen stets den allgemeinen Sanierungsverpflichtungen bei Eigentumsübergängen.
Verpflichtende Sanierung bei Eigentumsübertragung
Die gesetzlich vorgeschriebene Zweijahresfrist für energetische Sanierungen gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bei jeder Form der Eigentumsübertragung. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor dem Erwerb einer Immobilie gründlich über mögliche Sanierungsverpflichtungen zu informieren.
Ein wichtiges Instrument zur Einschätzung des energetischen Zustands ist der Energieausweis. Dieser muss vom Vorbesitzer gesetzlich vorgelegt werden und bietet wesentliche Informationen zum Energieverbrauch, einschließlich der Einstufung in eine Energieeffizienzklasse.
Darüber hinaus ist bei einem Eigentümerwechsel eine Beratung durch einen zertifizierten Energieexperten vorgeschrieben. Dieser Fachmann kann detaillierte Informationen zu den gesetzlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen liefern und über verschiedene Modernisierungsoptionen aufklären.
Rechtliche Aspekte beim Immobilienübergang unter Berücksichtigung der Heizungsanlage
Der Wechsel des Eigentümers einer Immobilie bringt für alle Beteiligten wichtige rechtliche Verpflichtungen mit sich, besonders im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen zur Heizungseffizienz. Diese gesetzlichen Regelungen definieren klare Anforderungen an die Energieeffizienz von Heizungssystemen und betreffen sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite.
Bei der Veräußerung eines Objekts muss der Verkäufer dem neuen Besitzer umfassende Informationen über die vorhandene Heizanlage bereitstellen. Dies umfasst technische Spezifikationen, Wartungsprotokolle und Daten zum Energieverbrauch. Ein zentrales Dokument in diesem Zusammenhang ist der Energieausweis.
Der Erwerber hat die Aufgabe, die Übereinstimmung der Heizungsanlage mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und gegebenenfalls erforderliche Verbesserungen vorzunehmen. Hierfür ist eine gesetzlich vorgeschriebene Energieberatung durchzuführen, die Aufschluss über mögliche Optimierungen und Effizienzsteigerungen gibt.
Zusätzlich liegt es in der Verantwortung des neuen Eigentümers, für eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Heizungsanlage zu sorgen, um deren effiziente Funktionsweise sicherzustellen. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann rechtliche Folgen und finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Sanierungspflicht
Wenn Sie als neuer Eigentümer die vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen nicht durchführen, drohen finanzielle Sanktionen. Das Gebäudeenergiegesetz sieht bei Verstößen Geldbußen vor, die bis zu 50.000 Euro betragen können. Die genaue Höhe der Strafen wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und durchgesetzt.
Überwachung der Umsetzung
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird hauptsächlich durch Schornsteinfeger kontrolliert. Im Rahmen ihrer regelmäßigen Überprüfungen haben sie die Befugnis, die Konformität von Heizungsanlagen mit den aktuellen Vorschriften zu prüfen. Sie können auch Fristen für notwendige Modernisierungen setzen.
Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, ist der Schornsteinfeger verpflichtet, dies der zuständigen Landesbehörde zu melden. Diese kann dann weitere Schritte einleiten, um die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen.
Es ist daher ratsam, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen, um sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Rolle des Energieausweises bei Immobilienübertragungen
Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument beim Wechsel des Immobilienbesitzers und gewinnt im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes zunehmend an Bedeutung. Er bietet eine kompakte Übersicht über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht Kaufinteressenten eine schnelle Einschätzung der Energieeffizienz. Bei einer Eigentumsübertragung ist der Veräußerer gesetzlich dazu verpflichtet, dem Erwerber den Energieausweis auszuhändigen.
Es existieren zwei Varianten des Energieausweises:
1. Der bedarfsorientierte Ausweis: Dieser basiert auf einer Analyse der Bausubstanz und der verwendeten Materialien.
2. Der verbrauchsorientierte Ausweis: Dieser berücksichtigt den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner.
Beide Ausweistypen informieren über den Energiebedarf oder -verbrauch und kategorisieren die Immobilie in Energieeffizienzklassen von A+ (höchste Effizienz) bis H (geringste Effizienz).
Bei einer Immobilienübertragung dient der Energieausweis nicht nur als Informationsquelle, sondern beeinflusst auch den Immobilienwert. Gebäude mit hoher Energieeffizienz sind sowohl umweltfreundlicher als auch für potenzielle Käufer attraktiver, da sie geringere Energiekosten versprechen.
Für Verkäufer ist es daher wichtig, einen aktuellen und aussagekräftigen Energieausweis vorzulegen. Käufer sollten diesen gründlich prüfen, um die zu erwartenden langfristigen Energiekosten abschätzen zu können.
Finanzielle Aspekte und Unterstützungsmöglichkeiten für Neueigentümer
Die Umsetzung der im Heizungsgesetz 2024 vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen kann erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die genauen Kosten variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter der Immobilie, den aktuellen Materialpreisen, dem Umfang der erforderlichen Arbeiten, den Handwerkerkosten und der gewählten Heizungstechnologie.
Laut Verbraucherzentralen können die Ausgaben für eine neue Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus zwischen 12.000 € und 26.000 € liegen. Entscheidet man sich für eine Wärmepumpe, steigen die Kosten auf 30.000 € bis 50.000 €. Eine Holzheizung ist mit etwa 20.000 € etwas günstiger. Es ist zu beachten, dass die Bundesregierung Förderungen für Gas- und Ölheizungen eingestellt hat.
Zusätzlich fallen Kosten für Dämmmaßnahmen an. Die Dämmung der oberen Geschossdecke ist in der Regel kostengünstiger als eine komplette Dachdämmung. Je nach Beschaffenheit des Dachstuhls können hier Kosten zwischen 20 € und 50 € pro Quadratmeter entstehen. Bei einer vollständigen Dachdämmung muss mit 200 € bis 250 € pro Quadratmeter gerechnet werden.
In der Gesamtbetrachtung können sich die Sanierungskosten auf einen Betrag zwischen 190.000 € und 340.000 € belaufen. Diese hohen Summen stellen für viele Eigentümer eine erhebliche finanzielle Herausforderung dar.
Finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen bei Immobilienübernahme
Um den Übergang zu nachhaltigen Energielösungen für neue Immobilienbesitzer attraktiver zu gestalten, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese Angebote zielen darauf ab, die Umsetzung energieeffizienter Modernisierungsmaßnahmen finanziell zu erleichtern.
Zu den wichtigsten Förderinstanzen gehören das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das BAFA, als ausführendes Organ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, konzentriert sich auf die Förderung energiesparender Technologien und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien im Heizungsbereich. Bei Erfüllung der Voraussetzungen werden nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse gewährt.
Die KfW spielt ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie bietet günstige Kredite und Zuschüsse für den Austausch von Heizungsanlagen, die Installation erneuerbarer Energiesysteme und weitere energieeffiziente Verbesserungen.
Ergänzend dazu existieren regionale Förderprogramme und kommunale Steueranreize für GEG-konforme Sanierungen bei Eigentümerwechsel. Diese ermöglichen es Immobilienbesitzern, einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen.
Diese finanziellen Unterstützungsmaßnahmen tragen dazu bei, die Anfangsinvestitionen zu reduzieren, langfristig Energiekosten zu senken und gleichzeitig den Wert der Immobilie zu steigern.
Übersicht der Förderungen erhalten Sie über folgenden Link:
Bedenken zur Sanierungspflicht bei Immobilienübernahme
Obwohl die Umstellung auf nachhaltige Energielösungen und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten grundsätzlich positiv zu bewerten sind, gibt es auch kritische Stimmen zur Sanierungspflicht bei Eigentumsübergängen. Der Hauptkritikpunkt richtet sich auf die erhebliche finanzielle Belastung, die neue Eigentümer zu tragen haben.
Die erforderlichen Investitionen können beträchtlich sein und stellen für viele eine große Herausforderung dar. Allerdings ist zu beachten, dass die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen nicht nur zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen, sondern auch die Wohnqualität verbessern können.
Trotz der kurzfristigen finanziellen Belastung können diese Maßnahmen langfristig zu Energieeinsparungen und einer Reduzierung der laufenden Kosten führen. Zudem tragen sie zum Klimaschutz bei und können den Wohnkomfort erhöhen.
Es bleibt eine Herausforderung, eine Balance zwischen den notwendigen energetischen Verbesserungen und der finanziellen Machbarkeit für neue Eigentümer zu finden. Eine differenzierte Betrachtung der individuellen Situationen und möglicherweise flexiblere Umsetzungsfristen könnten dazu beitragen, die Akzeptanz der Sanierungspflicht zu erhöhen.
Ausnahmen bei der Sanierungspflicht nach Eigentumsübertragung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht in bestimmten Situationen Ausnahmen von der Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel vor. Diese Ausnahmen betreffen vor allem:
1. Denkmalgeschützte Gebäude:
Aufgrund ihrer historischen Bedeutung und speziellen Anforderungen sind diese Objekte von den üblichen Sanierungsvorgaben befreit.
2. Saisonale Nutzungsgebäude:
Immobilien wie Ferienhäuser oder Sakralbauten, die nur zeitweise genutzt werden, unterliegen nicht den gleichen strengen Sanierungsauflagen.
3. Übergangsregelungen:
Wenn Sie bereits eine umweltfreundliche Heizanlage bestellt haben, diese aber nicht rechtzeitig installiert werden kann, ist es möglich, übergangsweise für maximal drei Jahre eine Gasheizung zu installieren.
Diese Sonderregelungen berücksichtigen die spezifischen Umstände bestimmter Immobilientypen und Situationen, um eine praktikable Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen zu gewährleisten.
Die Bedeutung professioneller Energieberatung
Die Konsultation eines Energieberaters ist für neue Immobilienbesitzer nicht nur äußerst vorteilhaft, sondern auch eine gesetzliche Vorgabe im Rahmen der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Diese fachkundige Beratung ist zudem eine Voraussetzung für den Zugang zu verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser Plan ermöglicht Ihnen, eine zusätzliche Förderung von 5% in Anspruch zu nehmen.
Empfehlung:
Es ist ratsam, bereits vor dem Erwerb einer Immobilie die Dienste eines Energieberaters in Anspruch zu nehmen. Diese frühzeitige Beratung kann Ihnen helfen, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Kaufs unter Berücksichtigung der energetischen Aspekte besser einzuschätzen.
Darüber hinaus biete ich umfassende Beratung zu wichtigen Absicherungen, die Ihre finanzielle Sicherheit und die Ihrer Familie gewährleisten. Dazu gehören:
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- Versicherungen für Ihre Immobilie: Schützen Sie Ihr Eigentum mit passenden Gebäude- und Hausratversicherungen.
- Absicherung Ihrer Arbeitskraft: Sorgen Sie für Ihre Zukunft mit Berufsunfähigkeitsversicherungen, die im Falle eines Einkommensausfalls durch Krankheit oder Unfall greifen.
- Absicherung Ihrer Familie: Stellen Sie sicher, dass Ihre Familie finanziell abgesichert ist, durch Risikolebensversicherungen und andere Vorsorgelösungen.
Ihre Immobilienfinanzierung ist mein Fokus, und ich arbeite daran, Ihnen die bestmöglichen Lösungen anzubieten. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und gemeinsam die passende Finanzierungslösung für Ihre Immobilie zu finden.
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