Schufa für zukünftige Finanzierungen vorbereiten

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Schufa – Wie und wann Sie Krediteinträge aus Ihrer Schufa-Historie löschen

Eine schlechte Kreditwürdigkeit kann den Zugang zu Krediten und Kreditkarten sowie die Wohnungs- und Arbeitssuche erschweren. Um Ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern, ist es wichtig zu wissen, wie und wann Sie Ihre Krediteinträge löschen können.

Im Folgenden erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um negative Informationen aus Ihrer Kreditauskunft zu entfernen.

 

 

Wann kann ich Krediteinträge löschen?

Die meisten negativen Informationen werden in der Kreditauskunft einer Person bis zu 7 Jahre lang gespeichert bleiben. Dazu gehören Zahlungsverzug, Zwangsvollstreckungen, Inkassoaktivitäten, Pfändungen, Zwangsvollstreckungen und Konkursanmeldungen. Die einzige Ausnahme sind bezahlte Steuerpfandrechte, die bis zu 10 Jahre lang bestehen bleiben können, bevor sie gelöscht werden. Das bedeutet, je älter der negative Eintrag in Ihrem Bericht ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass er sich auf Ihre aktuelle Kreditwürdigkeit auswirkt.

 

 

Wie kann ich Krediteinträge löschen?

Bevor man mit der Prüfung beginnen kann, benötigt man zuerst einen aktuellen Ausdruck der hinterlegten Daten bei der Schufa.

Die Schufa bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an. Eine Übersicht finden Sie auf folgender Seite

Schufaabfrage – Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO – meineSCHUFA.de

Liegt Ihnen dieser Ausdruck vor und Sie stellen fest das dort einige Daten falsch sind können Sie diese anfechten. Denn die gute Nachricht ist, dass Sie nicht sieben Jahre warten müssen, bis negative Informationen in Ihrer Kreditauskunft verschwinden. Es gibt mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um Einträge in Ihrer Schufa-Historie schneller zu löschen. Einer davon ist die Anfechtung falscher oder veralteter Informationen direkt bei der Schufa. Sie können dies tun, indem Sie online eine Anfechtung einreichen oder ein Anfechtungsschreiben verschicken, in dem Sie detailliert darlegen, warum Sie glauben, dass der Eintrag aus Ihrem Bericht entfernt werden sollte.

Über folgenden Link der Schufa finden Sie noch weitere Information:

Schufaeinträge löschen lassen – Wie kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen? – SCHUFA-Auskunft bestellen (schufa-auskunft-kostenlos.net)

Außerdem können Sie sich direkt an den Kreditgeber wenden, wenn dieser falsche Angaben über Sie macht oder wenn er nicht weiß, dass Sie eine Schuld beglichen haben, nachdem sie ins Inkasso geschickt wurde. Darüber hinaus sind einige Kreditgeber bereit, negative Einträge von Kunden zu entfernen, die über einen längeren Zeitraum hinweg stets pünktliche Zahlungen geleistet haben.

 

 

Wie ist der Ablauf der Löschfrist

Je nach Eintrag sind die Löschfristen ein paar Jahre lang. Erst dann sind die Einträge verjährt.
Ausgerechnet die Einträge über Rückzahlungsschwierigkeiten bleiben am längsten in der Schufa-Auskunft stehen – also die, die bei einem neuen Kreditantrag die größten Schwierigkeiten machen. Nachdem Sie die Forderung bezahlt haben, dauert es drei Jahre, bis der Eintrag gelöscht wird. Und die Zählung dieser drei Jahre beginnt erst am Ende des Jahres, in dem die Schulden beglichen wurden.

Wenn Sie zum Beispiel im Frühjahr 2022 einen überfälligen Betrag bezahlt haben, dann beginnt die Löschfrist erst mit dem Jahreswechsel 2023/24. Drei Jahre später, also am 1. Januar 2027, ist der Eintrag erst löscht.

 

 

Fazit zu Schufa Einträge im Bezug auf Immobilienfinanzierung

Bei einer Immobilienfinanzierung spielen Schufa-Einträge eine wichtige Rolle. Die meisten Banken und Kreditgeber prüfen die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers anhand seines Schufa-Scores und seiner Schufa-Einträge, um das Kreditrisiko zu bewerten.

Daher ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre Schufa-Einträge korrekt und aktuell sind, bevor Sie eine Immobilienfinanzierung beantragen. Wenn Sie bereits Einträge in Ihrer Schufa haben, die Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, sollten Sie versuchen, diese so schnell wie möglich zu bereinigen oder zu löschen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Einträge in der Schufa früher löschen zu lassen, z.B. durch die Korrektur von falschen oder veralteten Informationen, die Erledigung offener Einträge, die Zustimmung der Gläubiger oder einen Antrag auf vorzeitige Löschung.

In jedem Fall ist es ratsam, sich im Vorfeld der Immobilienfinanzierung über Ihre Schufa-Daten zu informieren und gegebenenfalls einen Anwalt oder einen Schufa-Experten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie eine gute Kreditwürdigkeit haben und bessere Konditionen bei der Finanzierung Ihrer Immobilie erhalten.

Schufa steht vor dem aus Schufa vor dem Aus: Geht es der Auskunftei jetzt an den Kragen? (inside-digital.de)

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Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Als unabhängiger Finanzierungsvermittler stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung zu unterstützen. Ich bin darauf spezialisiert, alle Möglichkeiten einer KfW-Förderung oder der Labo in Bayern in Ihre Finanzierungsplanung einzubeziehen. Ihre Immobilienfinanzierung ist mein Fokus, und ich arbeite daran, Ihnen die bestmöglichen Lösungen anzubieten. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und gemeinsam die passende Finanzierungslösung für Ihre Immobilie zu finden.

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Fördermittel für die Altbausanierung in Deutschland

Fördermittel für die Altbausanierung in Deutschland

Fördermittel für die Sanierung von Altbauten in Deutschland: Eine umfassende Übersicht

Die Sanierung von Altbauten ist in Deutschland ein wichtiges Thema, sowohl im Hinblick auf den Erhalt des kulturellen Erbes als auch auf die notwendige Energieeffizienz in Wohngebäuden. In diesem Beitrag geben wir Ihnen eine Übersicht über verschiedene Fördermittel und Finanzierungshilfen, die Ihnen bei der Sanierung Ihres Altbauobjekts zur Verfügung stehen. Entdecken Sie die Möglichkeiten, die Sie nutzen können, um Ihr Sanierungsvorhaben erfolgreich und kosteneffizient umzusetzen.

 

1. KfW-Förderung für energetische Sanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen von Altbauten an. Dazu zählen zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und Kombinationen aus beidem. Beispielsweise gibt es den KfW-Einzelmaßnahmenkredit, bei dem energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlagen gefördert werden. Ein weiteres Angebot ist das KfW-Energieeffizient-Sanieren-Programm, bei dem eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert wird.

 

2. BAFA-Förderung für Heizungserneuerung und erneuerbare Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls Unterstützung bei der Sanierung von Altbauten an, insbesondere beim Austausch von Heizungsanlagen und der Nutzung erneuerbarer Energien. Es gibt Zuschüsse für den Einbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Solarthermie, Biomasseheizung oder Wärmepumpen. Darüber hinaus werden die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen und die fachgerechte Entsorgung alter Heizöltanks gefördert.

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten

Fördermittel Sanierung von Altbauten: Landsberg am Lech, Kaufering, Penzing, Buchloe, Augsburg, Türkheim, Fürstenfeldbruck, Dachau

3. Städtebauförderung und Denkmalschutz

Neben den oben genannten Bundesprogrammen gibt es auch Fördermittel auf Landes- und kommunaler Ebene, die sich insbesondere an den Sanierungen von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden orientieren. Die Städtebauförderung unterstützt Sanierungsmaßnahmen in stadtbildprägenden Gebieten, insbesondere in Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf. Diese Förderprogramme können sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene verfügbar sein. Sie zielen vor allem darauf ab, denkmalgeschützte oder historisch wertvolle Gebäude zu erhalten und ihnen durch Sanierungsmaßnahmen eine neue Nutzung zu ermöglichen.

 

4. Steuerliche Absetzbarkeit

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und Denkmalschutzsanierungen können Sie als Hauseigentümer Steuervorteile nutzen. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) als steuerlich absetzbar definiert. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die energetische Sanierung von Altbauten zum Teil bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es zusätzliche steuerliche Vorteile, die durch das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt sind.

 

5. Weitere Fördermittel und Finanzierungshilfen

Neben den hier genannten Förderprogrammen und Finanzierungshilfen gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Sie für die Sanierung von Altbauten nutzen können. Dazu gehören regionale und lokale Förderprogramme, etwa für Dämmstoffe, Fenster oder Solaranlagen sowie Stiftungen und Fördervereine, die sich für den Erhalt historischer Gebäude einsetzen. Umfassende Informationen über Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei den jeweiligen Landesämtern für Denkmalpflege oder bei den Energieagenturen der Länder.

 

Fazit:

Die Sanierung von Altbauten in Deutschland wird durch zahlreiche Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen unterstützt, sodass jedes Sanierungsvorhaben erfolgreich und kosteneffizient umgesetzt werden kann. Ob energetische Sanierungsmaßnahmen, Denkmalschutz oder erneuerbare Energien – für jeden Fall gibt es passende Programme und Zuschüsse, die Sie bei Ihrem Projekt unterstützen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie sich von den zuständigen Fachstellen beraten, um Ihren Altbau in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.

Über folgenden Link können Sie recht einfach durch Auswahl Ihres Vorhaben eine Übersicht aller Förderungen erstellen: Förderübersichten

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Eigenleistung – Die Risiken beim Hausbau in Eigenregie

Eigenleistung – Die Risiken beim Hausbau in Eigenregie

igenleistung – Wie Sie sich am Bau Ihres Eigenheims beteiligen können

Der Bau eines Eigenheims ist eine lohnende Erfahrung, kann aber auch einschüchternd sein. Von der Finanzierung bis hin zum eigentlichen Bauprozess sind viele Schritte notwendig, um Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Aber mit dem richtigen Wissen und den richtigen Ressourcen können Sie den Bau Ihres Hauses mit Zuversicht angehen!

 

Die ersten Schritte

Der erste Schritt beim Bau Ihres Eigenheims besteht darin, dass Sie sich entscheiden, welche Art von Haus Sie bauen möchten. Dazu gehören Dinge wie die Größe und der Grundriss des Hauses sowie die Materialien, die Sie verwenden möchten. Sobald Sie einen Plan haben, müssen Sie eine Finanzierung für das Projekt finden. Das bedeutet, dass Sie sich bei Banken oder anderen Finanzinstituten, die sich auf die Finanzierung von Immobilien spezialisiert haben, nach Darlehensmöglichkeiten umsehen müssen.

Mehr Informationen erhalten Sie auch über unsere Onlinerechner oder einer direkten Anfrage über unsere Kontaktmöglichkeiten.

Zu Fördermöglichkeiten können Sie sich über folgende Übersichtsplattform informieren. Sie geben an was Sie vorhaben und erhalten eine strukturierte Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten für Ihr Projekt.

 

Den Prozess steuern

Sobald die Finanzierung gesichert und der Bauplan genehmigt ist, können Sie mit dem eigentlichen Bau Ihres Hauses beginnen. Dazu können Sie entweder Bauunternehmer beauftragen oder einen Teil der Arbeit selbst erledigen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Teil der Arbeiten selbst zu erledigen, ist es wichtig, sich über die örtlichen Bauvorschriften zu informieren, damit Ihr Haus alle erforderlichen Standards erfüllt. Wenn Sie mit Bauunternehmern zusammenarbeiten, sollten Sie sich außerdem vergewissern, dass diese über die erforderlichen Zertifizierungen und Versicherungen verfügen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.

Sind Sie handwerklich begabt und wollen sich Geld sparen, kann es sinnvoll einzelne Bauabschnitte selbst zu übernehmen. Gerade Arbeiten mit hohem Zeitaufwand und niedrigen Materialkosten bieten sich dafür gerade an. Dazu zählen etwa das Streichen und Tapezieren von Innenräumen, Verlegen von Laminat und Parkett sowie die Gestaltung des Gartens. Somit sparen Sie sich die Lohnkosten.  Vergibt man die Bauabschnitte einzeln an Handwerker, kann man sogar noch einen Schritt weiter gehen und ganze Teilbereiche übernehmen. Geht es um die Elektrik, bietet sich das Verlegen der Stromleitung an oder beim Einbau der Heizung um die Rohrverlegung. Die finanzierende Bank honoriert dies sogar indem die eingesparten Lohnkosten durch die Eigenleistung den Marktwert erhöhen. Somit können Sie etwas den Beleihungsauslauf reduzieren und der Bank mehr Sicherheiten übergeben was sich unter bestimmten Umständen positiv auf die Konditionen auswirken kann.

Wichtig!! 

Man sollte aber schon vorweisen können, dass man wirklich Handwerklich begabt ist, beispielsweise durch berufliche Qualifikationen oder es Helfen Kollegen und Freunde die Handwerklich tätig sind. Aufgaben die eine Abnahme von Arbeitsabschnitten durch qualifiziertes Personal erfordern, sollten Sie lieber den Profis überlassen.

Einige Banken akzeptieren aber nur einen bestimmten Prozentualen Anteil durch Eigenleistung. Dies sollte man vorher mit der Bank abstimmen.  Im Schnitt akzeptieren Banken 10.000 bis 25.000 Euro.

 

Risiken der Eigenleistungen

Viele Projekte erfordern spezielle Werkzeuge und Kenntnisse, um sicher und korrekt ausgeführt werden zu können. Ohne die richtige Ausrüstung und das entsprechende Know-how können Projekte für Sie und alle anderen, die Ihnen bei den Arbeiten helfen, schnell gefährlich werden. Wenn Sie zum Beispiel keine Erfahrung im Umgang mit Elektrowerkzeugen oder Leitern haben, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass etwas schief geht, wenn Sie versuchen, die Arbeit selbst zu erledigen. Wenn Sie bei der Arbeit an einem Dach abstürzen, weil Sie keine Sicherheitsvorkehrungen wie z.B. Sicherheitsgurte getroffen haben, kann es zu schweren Verletzungen kommen, die sich auf Ihre Gesundheit und Ihre finanzielle Situation auswirken können. Außerdem wird es für eine nicht versicherte Person/Hausbesitzer, die keine Berufshaftpflichtversicherung für ihr Unternehmen/Projekt abgeschlossen hat, schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein, Versicherungsansprüche gegen diese Art von Vorfällen geltend zu machen. Gleiche gilt bei Pfusch am Bau den Sie selbst verantworten müssen. Dies gefährdet eventuell sogar die komplette Finanzierung. Übernehmen Sie komplette Bauabschnitte für die ein festgelegtes Zeitfenster mit anderen Handwerkern vereinbart wurde, sollte vorher die Machbarkeit geprüft werden. Sie selbst können ja nur nach Feierabend auf der Baustelle arbeiten und wenn Freunde dann kurzfristig absagen, kann dies zu Zeitverzögerungen führen die eventuell Geld kostet.

 

Risiken richtig Versichern

Übertragen Sie den Hausbau nicht an einen Bauträger sondern vergeben die Bauabschnitte an einzelne Gewerke, sind Sie auch für die Versicherungen zuständig.

  • Eine Bauherrenhaftpflicht sichert Sie gegen Schadensansprüche dritter ab
    Schadensbeispiel:
    Kinder spielen auf einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle. Ein Kind stürzte in einen offenen Kellerschacht und erlitt einen komplizierten Beinbruch. Der Bauherr wurde wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten in Anspruch genommen. Die Krankenversicherung hatte Aufwendungen für Krankenhausaufenthalt inkl. Operationskosten in Höhe von 8.801 EUR; die persönlichen Ansprüche des
    Kindes beziffert der beauftragte Rechtsanwalt mit 4.346 EUR vorbehaltlich etwaiger Zukunftsschäden.

 

  • Eine Bauleistungsversicherung sichert Sie gegen Schäden, Diebstahl während der Bauphase ab
    Schadensbeispiel:
    Mutwillige Beschädigung von elektrischen Leitungen durch Unbekannte in einem noch nicht abgeschlossenen Rohbau eines Wohnhauses. Schadenhöhe 2.458 EUR

 

  • Eine Feuerrohbauversicherung schützt den Rohbau bis zum Einzug gegen die Schäden Sturm, Feuer, Leitungswasser und Hagel.
    Schadensbeispiel:
    Die Fußbodenheizung im fast fertiggestellten Gebäude ist zum Einbau vorbereitet. Nachts beginnt die Fußbodenisolierung aus unerklärten Gründen zu brennen. Die Flammen greifen rasch auf das ganze Gebäude über. Die Feuerwehr kann den Brand zwar löschen, trotzdem entsteht ein Sachschaden in Höhe von 80.000 Euro. Ein Fall für die Feuerrohbauversicherung.

 

  • Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer – Da der Hausbau ein Privatvergnügen ist und ein höheres Risiko gegenüber den normalen Freizeitaktivitäten  darstellt sollte diese zwingend berücksichtigt werden. Vor allem sollten Sie mit den Bauhelfern dies abklären. Wenn Verwandte und Freunde auf der Baustelle helfen, besteht für sie Versicherungspflicht – auch wenn sie unentgeltlich mit anpacken. Lässt sich der Bauherr also vom Familien- und Freundeskreis unterstützen, dann gilt: Alle Helfer müssen bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft angemeldet werden – andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Dies gilt leider nicht für die Bauherren – daher sollten Sie für sich selbst eine Vorsorge treffen.

Dies zeigt nur einen Teil der Risiken auf einer Baustelle. Es gibt noch 3 wichtige Absicherungen die schon vor Beginn mit einem unabhängigen Berater besprochen werden sollten.

  1. Krankentagegeldversicherung
  2. Arbeitskraftabsicherung über eine private Berufsunfähigkeit
  3. Todesfallabsicherung

Haben Sie weitere Fragen können uns gern kontaktieren

 

Das Projekt abschließen

Nach Abschluss der Bauarbeiten müssen noch einige letzte Schritte unternommen werden, bevor Sie in Ihr neues Haus einziehen können. Dazu gehören der Anschluss von Versorgungseinrichtungen wie Strom oder Wasser, die Einholung von Genehmigungen für den Einzug bei den örtlichen Behörden und die Sicherstellung, dass alle verbleibenden Formalitäten bezüglich der Finanzierung ordnungsgemäß erledigt wurden. All diese Schritte müssen korrekt ausgeführt werden, bevor Sie offiziell in Ihr neues Haus einziehen und alles genießen können, was es zu bieten hat!

Fazit:
Der Bau eines Hauses mag anfangs überwältigend erscheinen, aber das muss er nicht sein! Wenn Sie in kleinen Schritten vorgehen und Ressourcen wie Kredite von Finanzinstituten oder professionellen Bauunternehmern nutzen, kann jeder seinen Traum vom eigenen Haus verwirklichen! Mit etwas harter Arbeit und Hingabe kann jeder zum Hausbesitzer werden – also zögern Sie nicht – beginnen Sie noch heute mit der Planung! Worauf warten Sie noch? Beginnen Sie damit, Ihre Träume zu verwirklichen! 

Finanzierungskredit: Erfahren Sie, welche Planungsfaktoren wichtig sind und erhalten Sie Unterstützung bei der Auswahl Ihrer optimalen Finanzierungsoption. Landsberg am Lech, Kaufering, Penzing, Kaufbeuren, Buchloe, Augsburg

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Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Baufinanzierung nutzen

Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Baufinanzierung nutzen

Baufinanzierung nach 10 Jahren mit Sonderkündigungsrecht kündigen

Die Entscheidung für eine Baufinanzierung ist oft eine Entscheidung für das Leben. Denn je nach Laufzeit kann es viele Jahre dauern, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Doch was passiert, wenn sich im Laufe der Zeit die Zinsen ändern oder sich die eigene Lebenssituation verändert? In solchen Fällen kann das Sonderkündigungsrecht der Baufinanzierung eine Möglichkeit bieten, um aus dem bestehenden Vertrag auszusteigen und von besseren Konditionen oder einer besseren Finanzierungssituation zu profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Sonderkündigungsrecht bei Baufinanzierungen nach 10 Jahren und welche Voraussetzungen und Schritte für eine erfolgreiche Kündigung zu beachten sind.

 

Was ist eine Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht?

Eine Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht ist eine Finanzierungsoption für Immobilienkäufer. Sie ermöglicht es, einen Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn dieser seit mindestens 10 Jahren besteht. Durch das Sonderkündigungsrecht können Kreditnehmer von niedrigeren Zinsen profitieren oder ihre Finanzierungssituation an eine veränderte Lebenssituation anpassen.

 

Wann tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft?

Das Sonderkündigungsrecht tritt nach 10 Jahren in Kraft. Das bedeutet, dass Kreditnehmer ihren Kreditvertrag frühestens nach 10 Jahren kündigen können, um von niedrigeren Zinsen oder einer besseren Finanzierungssituation zu profitieren. Die genauen Regelungen zur Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht sind im Gesetz geregelt.

 

Warum sollte man die Baufinanzierung nach 10 Jahren kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung der Baufinanzierung kann in verschiedenen Situationen vorteilhaft sein. Zum einen können Kreditnehmer von niedrigeren Zinsen profitieren, die sich seit Abschluss des Kreditvertrags geändert haben. Zum anderen können veränderte Lebenssituationen, wie eine berufliche Veränderung oder Familienplanung, eine Anpassung der Finanzierung erfordern.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigung?

Für eine erfolgreiche Kündigung der Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht müssen Kreditnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Fristen und Formalitäten eingehalten werden. Darüber hinaus ist es wichtig, eine Anschlussfinanzierung oder Tilgungsmöglichkeit zu haben. Dabei sollten auch Vorfälligkeitsentschädigungen und andere Kosten berücksichtigt werden.

 

Wie geht man bei der Kündigung vor?

Um die Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht erfolgreich zu kündigen, sollten Kreditnehmer bestimmte Schritte befolgen. Zunächst sollte eine Anschlussfinanzierung oder Tilgungsmöglichkeit ausgewählt werden. Dabei kann es sinnvoll sein, Angebote verschiedener Finanzierungsinstitute zu vergleichen. Anschließend sollte die Kündigung beim Kreditgeber eingereicht werden.

Damit Kreditnehmer von langfristigen Immobilienkrediten flexibler kündigen können, hat der Gesetzgeber den § 489 BGB verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht die Sonderkündigung, also außerordentliche Kündigung, von Baufinanzierungen nach 10 Jahren, um so aus einem teuren Darlehensvertrag aussteigen zu können.

 

Der § 489 BGB Sonderkündigungsrecht der Baufinanzierung: Kündigungsfrist nach 10 Jahren

 

  • Der Darlehensvertrag hat einen gebundenem Sollzinssatz = fest vereinbarter Zins = fester Zinssatz mit einer Dauer von mehr als zehn Jahren.
  • Der Zeitpunkt, an dem das Baudarlehen vollständig ausgezahlt wurde, liegt mindestens 10 Jahre zurück (bei Ratenzahlung gilt der Zeitpunkt der letzten Rate)
  • Seit der Vollauszahlung wurde keine neue/ergänzende Vereinbarung zur Rückzahlung oder zum Sollzinssatz getroffen

 

Treffen diese drei Bedingungen zu, kann die Baufinanzierung nach zehn Jahren zzgl. Kündigungsfrist kostenfrei entweder ganz oder teilweise gekündigt werden. Nur das Sonderkündigungsrecht für Baufinanzierungen ermöglicht einen Ausstieg aus der Baufinanzierung, ohne dass Gebühren fällig werden, weil die Kreditgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen. Diese würde bei einer ordentlichen Kündigung nämlich in nicht unerheblicher Höhe anfallen, wenn der Kreditnehmer den Kredit vor Ende der Zinsbindungsfrist zurückzahlt. Die Vorfälligkeitsentschädigung entspricht quasi einer Bankgebühr für derart entgangene Zinsen.

Mit Einhaltung der Kündigungsfrist nach 10 Jahren können Baudarlehen, Hypothekendarlehen, aber KfW-Darlehen vorzeitig gekündigt werden.

Frühestens nach 10 Jahren ab Vollauszahlung kann das Darlehen außerordentlich gekündigt werden. Eigentlich sind es mindestens 10,5 Jahre, denn zusätzlich muss eine sechsmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Wichtig ist, dass für das Erreichen der 10 Jahre das Datum gilt, an dem der letzte Euro der Kreditsumme ausbezahlt wurde, ggf. also nach dem letzten Baufortschritt.

Andersherum verstehen sich die 10 Jahre als Mindestfrist. Das heißt, dass das Sonderkündigungsrecht selbstverständlich auch erst nach 11, 12 etc. Jahren kostenfrei gekündigt werden kann. Niemand muss also befürchten, die Kündigungsfrist nach 10 Jahren zu verpassen, da das Kündigungsrecht nach § 489 BGB nicht erlischt.

Eine vollständige Kündigung ist für all diejenigen empfehlenswert, die ihr Baudarlehen vollständig mit (angespartem, geerbten etc.) Eigenkapital ablösen können oder die eine günstige Anschlussfinanzierung mit deutlich besseren Zinskonditionen – kurz: Eine Umschuldung – nutzen wollen.

Mehr Informationen erhalten Sie über folgenden Artikel – Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

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Immobilienpreise verhandelbar

Immobilienpreise verhandelbar

mmobilienpreise sind verhandelbar

Etwa 75 Prozent der Käuferinnen und Käufer verhandeln in der Bundesrepublik Deutschland über den Immobilienpreis, bevor sie das Objekt erwerben. Dies ist angemessen, denn in der Regel sind die Preise für Gebäude zu hoch angesetzt. Um bei der Preisverhandlung erfolgreich zu sein, ist es sinnvoll, sich umfassend vorzubereiten. Dazu gehört beispielsweise, dass sich Interessenten gewichtige Argumente überlegen und ausreichend Informationen über die Immobilie sammeln.

 

Wenn Sie Ihr Traumhaus zu einem attraktiven Kaufpreis erwerben wollen, ziehen Sie am besten einen Immobilienexperten hinzu. Dieser kennt den Markt und ist in der Lage, das Objekt adäquat zu bewerten. Darüber hinaus hilft er Ihnen dabei, sich auf die Verhandlungen vorzubereiten, indem er Ihnen überzeugende Argumente liefert.

 

Als Erstes ist es wichtig, dass eine kompetente Immobilienbewertung durchgeführt wird. Grundsätzlich hängt der Wert einer Immobilie von der Lage und der Ausstattung sowie vom Zustand des Gebäudes ab. Falls Sie ein Gutachten von einer öffentlich bestellten und vereidigten oder staatlich anerkannten Fachperson erstellen lassen, verfügen Sie über eine realistische Schätzung, wie viel das Objekt wert ist. Es existieren zwei Verfahren zur Bewertung von Immobilien. Beim Vergleichswertverfahren berücksichtigt der Immobilienexperte die Preise von ähnlichen Objekten. Im Gegensatz dazu zieht er beim Sachwertverfahren die ursprünglichen Baukosten, von denen die Abnutzung subtrahiert wird, und den Wert des Grundstücks heran. Der Kaufpreis kann sich von der Schätzung des Sachwertverfahrens unterscheiden, weil der Verkehrswert ebenfalls vom Angebot und der Nachfrage bestimmt wird.

 

Umfragen zeigen, dass mehr als 50 Prozent der Personen, die ein Haus erworben haben, den Verkäufer oder die Verkäuferin dazu bewegen konnten, den ursprünglichen Immobilienpreis zu senken. Daraus lässt sich ableiten, dass sich Preisverhandlungen lohnen. Im Schnitt reduzierte sich der Preis um mehr als zehn Prozent. In einigen Fällen konnte der Preis sogar um rund 25 Prozent gedrückt werden. Bei einem älteren Gebäude sollten Sie unbedingt ermitteln lassen, wie viel die Modernisierung kostet. Davon können Sie 15 bis 20 Prozent als Preisnachlass einfordern. Sollten ausschließlich kleinere Renovierungsarbeiten nötig sein, können fünf bis zehn Prozent dieser Ausgaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist eine Preisverhandlung laut Umfragen in Städten mittlerer Größe am verheißungsvollsten. Allerdings deuten die Befragungen darauf hin, dass Verhandlungen in großen Städten und auf dem Land ebenfalls erfolgreich sein können.

 

Die erfolgversprechendsten Argumente für einen niedrigeren Immobilienpreis

Wie bereits beschrieben, sind die Modernisierungskosten eine überzeugende Rechtfertigung für einen Preisnachlass. Darüber hinaus können Sie eine Senkung des Preises einfordern, sofern die Ausstattung des Hauses veraltet ist oder wichtige Elemente wie z. B. Parkplätze für Besucher, eine Garage, ein Balkon, ein Keller, eine Einbauküche oder ein Garten fehlen. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Immobilie bereits älter ist oder allgemeine Mängel aufweist. Dazu zählen u. a. unzureichende Dämmungen, eine veraltete Heizung, undichte Rohre und beschädigte Leitungen sowie Fenster, die ungenügend isoliert sind. Nicht zuletzt sind Sie in der Lage, eine Preisreduktion zu verlangen, wenn das Gebäude an einer unattraktiven Lage steht.

 

Die richtige Taktik für die Kaufpreisverhandlungen

Zuerst vereinbaren Sie mit der Verkaufspartei einen ersten, unverbindlichen Besichtigungstermin. Nehmen Sie sich Zeit, um das Gebäude anzuschauen! Notieren Sie sich alles, was Ihnen auffällt und fragen Sie nach! Danach ist es sinnvoll, dass Sie einen Immobilienexperten und Handwerker herbeiziehen. Schildern Sie den Fachpersonen Ihre Eindrücke! Als Nächstes besichtigen Sie das Objekt idealerweise ein weiteres Mal. Wie wäre es, wenn Sie diesen Ortstermin gemeinsam mit den herbeigezogenen Fachleuten wahrnehmen? Anschließend bereiten Sie mit Ihren Beratern ein Kaufangebot vor. Sollte die Gegenpartei nicht damit einverstanden sein, nutzen Sie die zuvor aufgeführten Argumente.

 

Bevor Sie in die Preisverhandlungen einsteigen, sollten Sie jedoch folgende Aufgaben erledigt haben. Unter anderem ist es angebracht, ein Budget aufzustellen. Wie viel können Sie für den Erwerb höchstens ausgeben? Wie hoch dürfen die monatlichen Raten resp. die Gesamtkosten maximal sein, damit Sie sich nicht überschulden? Außerdem sollten Sie den Wert des Objektes ermitteln. Dafür recherchieren Sie am besten auf Immobilienportalen, wie viel für ähnliche Gebäude in der Umgebung verlangt wird. Ferner sollten Sie sich im Klaren sein, ob andere Interessenten mitbieten. Falls Sie kurzfristig und flexibel einen Termin für die Hausbesichtigung erhalten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass es wenige Mitbewerber gibt. Bereiten Sie sich zudem mental auf die Verhandlung vor! Dazu sollten Sie abklären, wer die Immobilie veräußern will. Welcher berufliche Hintergrund hat die Person? Welche Werte sind ihr besonders wichtig? Ist sie beispielsweise in einer politischen Partei, einer Gewerkschaft oder einem Verein aktiv? Des Weiteren sind Sie im Vorteil, wenn Sie wissen, weshalb die Person ihr Haus verkaufen will. Nicht zuletzt sollten Sie einen guten Eindruck hinterlassen, indem Sie zeigen, dass Sie gewissenhaft, zuverlässig und vertrauenswürdig sind.

 

Damit Sie alle Herausforderungen, die im Zusammenhang mit einem Hauskauf anfallen, erfolgreich meistern, lassen Sie sich doch von einem ausgewiesenen Spezialisten begleiten! Auf diese Weise können Sie sich sicher sein, dass die Immobilienbewertung professionell durchgeführt wird und Sie keinen zu hohen Kaufpreis zahlen.

 

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Förderprogramm ab 01.03.2023 für Klimafreundlich Bauen und Sanieren

Förderprogramm ab 01.03.2023 für Klimafreundlich Bauen und Sanieren

örderprogramm ab 01.03.2023 – Klimafreundlich Bauen und Sanieren

Ab dem 1. Januar 2023 ist die überarbeitete Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat neue Förderanreize und erleichterte Bedingungen eingeführt, um möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser zu unterstützen. Zusätzlich dazu startet am 1. März 2023 die neue Förderung für klimafreundlichen Neubau.

 

Zum Programm:

Das Programm fördert den Neubau sowie den Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden, die spezifische Grenzwerte für Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten erfüllen. Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, erhalten eine größere Unterstützung. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Zusätzlich erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen. Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die zwischen der Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen im Jahr 2023 Programmmittel i.H. von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.

 

Konditionen:

 

  • Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

 

Es wird der Neubau und der Erstkauf gefördert.

Weitere Fördermöglichkeiten bzw. weitere Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie über folgende Übersichtsseite

 

Finanzierungskredit: Erfahren Sie, welche Planungsfaktoren wichtig sind und erhalten Sie Unterstützung bei der Auswahl Ihrer optimalen Finanzierungsoption. Landsberg am Lech, Kaufering, Penzing, Kaufbeuren, Buchloe, Augsburg

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