Unfallversicherung
Sind Sie bei einem Unfall im Homeoffice zu 100% über die Berufsgenossenschaft abgesichert?
Corona hat seit 2020 das Arbeiten auf eine neue Ebene gestellt. Von zu Hause arbeiten ist in der Corona-Krise ein wichtiges Mittel, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Die Herausforderungen liegen nicht nur auf der Seite der Unternehmer ihren Mitarbeitern einen gesicherten Zugang auf das Firmennetzwerk zu gewährleisten, sondern auch das passende Equipment zur Verfügung zu stellen.
Aber auch die Angestellten stehen vor großen Herausforderungen:
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- Wo soll der Arbeitsplatz aufgebaut werden?
- Reicht meine Internetverbindung dafür aus?
- Wer zahlt die höheren Stromkosten?
- Wie bringe ich Homeoffice und Homeschooling unter einen Hut?
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Aber auch die Steuer könnte für viele ein Problem werden, wenn keine Fahrtkosten mehr in die Arbeit anfallen.
Homeoffice mindert die Entfernungspauschalen
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit einem Eurowert je Entfernungskilometer als Werbungskosten anerkannt. Aber nur für Fahrten, die tatsächlich stattfinden. Wer aufgrund des Homeoffice nicht ins Büro fährt, kann keine Pauschalen geltend machen. Das kann zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen.
Reicht die Unfallabsicherung über die Berufsgenossenschaft noch aus?
In vielen Berufen ist die Unfallabsicherung über die Berufsgenossenschaft zwar vorhanden, aber reicht sie wirklich aus? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Berufsgenossenschaft alle relevanten Risiken abdeckt und ob die Leistungen im Ernstfall ausreichend sind. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten. So können individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände besser berücksichtigt werden. Erfahren Sie, wie eine private Unfallversicherung Ihre Sicherheit erhöhen kann und welche Vorteile sie bietet.
Sobald Sie von zu Hause arbeiten, können Sie es nicht verhindern das sich private Tätigkeiten in den Tagesablauf mischen.
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- Der Postbote klingelt und bringt ein großes Paket was Sie selbst in Ihre Wohnung tragen
- Sie befüllen schnell die Waschmaschine, die im Keller steht und hängen die gewaschene Wäsche auf
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Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten. Bei Telearbeitsplätzen, die vom Arbeitgeber bis hin zum letzten Stuhl voll eingerichtet und auch die Arbeitszeiten bereits vertraglich festgelegt wurden, findet diese Verordnung ihre Anwendung.
Im Regelfall kann man daher im Homeoffice die Arbeitsstättenverordnung vergessen und auch die Gesetzliche Unfallversicherung hat beim Homeoffice Lücken.
Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach.
Es stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Homeoffice versichert sind.
Einige Urteile des Bundessozialgerichtes hat es dazu schon gegeben.
So gelten die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit im Homeoffice nicht versichert.
Daher sollten Sie diese Punkte unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber klären. Einige Unternehmen bieten Ihren Angestellten eine Gruppenunfallversicherung an, welche auch bei privaten Unfällen leistet. Wenn Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit der Absicherung anbietet, sollten Sie unbedingt die Leistungen prüfen, ob eine ausreichende Deckung in diesem Gruppentarif angeboten wird.
Wo liegen die Vorteile einer privaten Unfallversicherung ?
Die Leistungen in einer privaten Unfallabsicherung können anhand Ihrer Tätigkeit und Freizeitgestaltung angepasst werden. Zudem leistet eine private Unfallabsicherung 24h / 365 Tage / Weltweit.
Sogar Unfälle, die Ihnen im Homeoffice oder am Arbeitsplatz passieren sind auch über die private Unfallabsicherung abgedeckt.
Besondere Highlights:
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- Übernahme der Bergungskosten bei einem Unfall, auch im Ausland
- Übernahme von Zahnarztkosten infolge Unfall
- Übernahme von Impfschäden – bei einigen Gesellschaften auch für Corona – Schutzimpfung
- Übernahme Unfallschäden durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung
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Fazit
Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob es Einschränkungen in der Absicherung durch die Berufsgenossenschaft gibt, wenn Sie im Homeoffice arbeiten. Vor allem welche Tätigkeiten nicht abgesichert sind die Sie während der Arbeitszeit erledigen.
Da die meisten Unfälle in der Freizeit passieren, gehört eine private Unfallversicherung in jeden Haushalt.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder ich Ihnen ein Angebot unterbreiten soll können Sie mich gern kontaktieren.
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