Heizungsförderung ab 2024: Was ändert sich durch das neue Heizungsgesetz?

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Heizungsgesetz eingeführt, das eine Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darstellt. Die Zielsetzung besteht darin, den Übergang zu erneuerbaren Energien in der Heizungsbranche zu fördern und somit den Klimaschutz zu intensivieren. Beachtenswert ist jedoch, dass viele Regelungen erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten und großzügige Übergangsfristen gelten. Für bestehende Heizungen besteht keine unmittelbare Austauschpflicht. 

 

Welche Regelungen enthält das Heizungsgesetz?

Gemäß den neuen Vorschriften muss zukünftig jede frisch installierte Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Bestimmung ist vorerst ausschließlich für Neubaugebiete gültig. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten wird die Regelung frühestens ab dem Jahr 2026 wirksam.

Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz<br />
Landsberg am Lech, Kaufering, Penzing, Buchloe, Augsburg, Türkheim, Fürstenfeldbruck, Dachau<br />

Wann der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf Erneuerbares Heizen erfolgen soll, zeigt diese Grafik. *Mehr erfahren Sie auf www.energiewechsel.de/beg
Foto: BMWK

Welche Regelungen gelten für bestehende Heizungen?

Für bereits vorhandene, funktionierende Heizungen bleibt vorerst alles beim Alten, sie dürfen weiterhin betrieben werden. Neue Heizungen in bestehenden Gebäuden unterliegen einer Übergangsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Eigentümer ihre Optionen abwägen, ob sie beispielsweise auf eine Heizung mit überwiegend erneuerbaren Energien umrüsten möchten, wie beispielsweise eine Wärmepumpe, oder ob sie sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen. Das bedeutet, dass die Kommunen Pläne entwickeln müssen, um Auskunft darüber zu geben, ob in ihrem Gebiet zukünftig ein Fernwärmenetz vorhanden sein wird. Größere Kommunen müssen diese Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere bis Mitte 2028. Der Heizungswegweiser der Bundesregierung bietet einen umfassenden Überblick über diese Regelungen.

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Wann ist der Austausch einer bestehenden Heizung erforderlich?

Funktionierende Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden. Ein Austausch wird erst bei einem Totalausfall („Havarie“) erforderlich, wofür großzügige Übergangsfristen gelten. Allerdings gibt es eine zeitliche Begrenzung: Ab dem Jahr 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Was geschieht im Falle eines Defekts der bestehenden Heizung?

Falls die Heizung nicht mehr repariert werden kann, ist der Einbau einer neuen Anlage erforderlich, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Hierfür gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bei Gasetagen-Heizungen sogar bis zu 13 Jahren. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, beträgt die Übergangsfrist bis zu zehn Jahren. Während dieser Übergangszeit kann auch eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen installiert werden. In Ausnahmefällen können Eigentümer sogar von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien befreit werden.

Ist es im Jahr 2024 noch erlaubt, eine Gasheizung zu installieren?

Ab Januar 2024 ist die Installation von Gasheizungen nur nach einer obligatorischen, professionellen Beratung gestattet. Qualifizierte Berater können neben Energieberatern auch Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker sein. Ziel dieser Beratung ist es, die zukünftigen finanziellen Nachteile dieser Heizform aufzuzeigen. Aufgrund der prognostizierten deutlichen Steigerung der Gaspreise in den kommenden Jahren, nicht zuletzt aufgrund der CO2-Preiserhöhung, ist dies besonders relevant. Wer ab 2024 eine Gasheizung in bestehende Gebäude einbauen lässt, muss diese zudem ab 2029 vermehrt mit klimaneutralem Gas wie Biomasse oder Wasserstoff betreiben. Allgemein gilt: Heizungen mit fossilen Brennstoffen müssen spätestens bis 2045 außer Betrieb genommen werden.

Heizungsförderung: Welche Heizungen sind ab 2024 noch zulässig?

Neu installierte Heizungen müssen einen Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien aufweisen. Hierfür stehen diverse Optionen zur Verfügung:

  1. Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz
  2. Wärmepumpe
  3. Stromdirektheizung
  4. Solarthermie-basierte Heizung
  5. Hybrid-Heizung (Kombination aus erneuerbaren Energien und Gas- oder Ölkessel)
  6. Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets)
  7. Heizung, die erneuerbare Gase, Flüssiggas oder Wasserstoff nutzt (nur in Bestandsgebäuden)

Diese Vorgabe gilt ab 2024 in Neubaugebieten, während für Neubauten außerhalb solcher Gebiete sowie für Bestandsbauten Übergangsfristen gelten. Der Heizungswegweiser der Bundesregierung bietet einen Überblick über die geltenden Vorgaben.

 

Welche Fristen sind für vorhandene Heizungen festgelegt?

Falls die bestehende Heizung ausfällt, haben Hausbesitzer fünf Jahre Zeit, eine neue Anlage mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien einzubauen. Nach Ablauf dieser Frist sollten vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen. Diese dienen als Grundlage für die Bürger, um eine geeignete klimafreundliche Heizung zu wählen, beispielsweise durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz.

 

Welche staatlichen Unterstützungen sind verfügbar?

Der Bund stellt umfangreiche Fördermittel für den Heizungsaustausch bereit, begrenzt auf maximal 70 Prozent und eine Obergrenze von 21.000 Euro. Zukünftig soll eine Grundförderung von 30 Prozent für den Wechsel von einer alten, fossilen zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizung gewährt werden, unabhängig von der Heizungsart. Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro erhalten eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent. Wer seine alte Heizung freiwillig austauscht, erhält eine weitere Zusatzförderung.

Zusätzlich zu den Fördermitteln stehen zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch zur Verfügung, ebenso wie die Möglichkeit, die entstandenen Kosten steuerlich abzusetzen.

Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW

Kombination von Förderungen für Haussanierung

Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch eine Vielzahl von Programmen. Oftmals werden großzügige Zuschüsse gewährt, die nicht rückzahlbar sind. Alternativ haben Hausbesitzer in vielen Bereichen Zugang zu günstigen Darlehen oder ansprechenden Steuervergünstigungen.

Über folgenden Förderlotsen erhalten Sie zu Ihren Vorhaben eine Übersicht welche Förderungen möglich sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

Im Bundesland Bayern besteht über das Förderinstitut BayernLabo ebenfalls Zuschüsse zu Kauf und Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.

Der folgende Link führt zu durch einen Förderlotse zu einem passenden Angebot

Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Als unabhängiger Finanzierungsvermittler stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung zu unterstützen. Ich bin darauf spezialisiert, alle Möglichkeiten einer KfW-Förderung oder der Labo in Bayern in Ihre Finanzierungsplanung einzubeziehen. Ihre Immobilienfinanzierung ist mein Fokus, und ich arbeite daran, Ihnen die bestmöglichen Lösungen anzubieten.

Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und gemeinsam die passende Finanzierungslösung für Ihre Immobilie zu finden.

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