Kontoauszug und Antrag für Wohnungsbauprämie abgeheftet oder versendet?
Ich erlebe es immer wieder bei Neukunden, wenn wir gemeinsam die bestehenden Vertragsordner durchgehen. Der Antrag für Wohnungsbauprämie ist säuberlich im Ordner abgeheftet. Wenn ich dann noch erläutere was dem Vertragsinhaber an staatlicher Förderung entgangen ist machen die meisten große Augen und ärgern sich darüber.
Wie schon in einem anderen Artikel erwähnt haben sich die Förderungen im Jahr 2021 erhöht. Die Informationen können Sie hier nachlesen.
https://www.finanzberatung-albert.de/aenderung-staatliche-foerderung-bausparer-2021/
Nun aber zurück zu der Wohnungsbauprämie. Der Rückversand ist einfacher als gedacht. Sie haben für diesen sogar 2 Jahre Zeit. Im Grunde müssen Sie 2 Fragen beantworten, unterschreiben mehr nicht. Viele Bausparkassen reicht es sogar wenn der Antrag per email an die Bausparkasse übermittelt wird.
Wenn Sie dazu noch Fragen haben können Sie mich gern unter https://www.finanzberatung-albert.de/kontakt/ anschreiben.
Ich wollte aber nochmal auf die Förderungen zurück kommen.
Was viele meistens übersehen, es gibt 2 Förderungen und die sollten auch einzeln betrachtet werden. Viele zahlen nicht selbst in den Bausparer ein, sondern über dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen, sind diese unter 40 €, stocken die meisten auf und der Arbeitgeber überweist die 40 € direkt auf ihren Bausparer.
Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten bekommen Sie pro Jahr auf die 480 € eingezahlten Beiträge die 9 % Förderung.
Aber, die Wohnungsbauprämie wird auf die vermögenswirksamen Leistungen nur gewährt, wenn Sie für diesen Beitrag keine Arbeitnehmersparzulage erhalten haben, weil Ihr zu versteuerndes Einkommen zu hoch ist.
Um die 10% Wohnungsbauprämie auf die 700 € Maximalbeitrag pro Jahr zu erhalten, müssen Sie zu den 480 € zusätzlich die 700 € einbezahlen. Somit bekommen Sie 19% pro Jahr auf 1180 € Sparbeitrag, was will man mehr.
Sind Sie verheiratet würden sich die Einkommensgrenzen verdoppeln aber auch die maximale Jahresbeiträge für die beiden staatlichen Förderungen.
Der Maximalbeitrag für die Arbeitnehmersparzulage erhöht sich auf 940 € und die Wohnungsbauprämie auf 1400 €.
Ob Sie die Zulagen bekommen liegt immer an Ihrem zu versteuernden Einkommen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie mich gern kontaktieren: kontakt@finanzberatung-albert.de