Kapitalertragssteuer sparen durch den richtigen Einsatz des Sparer-Pauschbetrag
Viele kennen diesen Begriff nicht und nutzen ihn leider auch zu wenig bei Ihren Geldanlagen. Sie wundern sich nur, warum Ihre Gewinne durch Kapitalertragssteuer reduziert werden. Wer Erträge wie zum Beispiel Dividenden für seine Ersparnisse erhält und Gewinne beim Verkauf von Geldanlagen erzielt, muss grundsätzlich darauf Steuern zahlen. Sind keine Freibeträge hinterlegt wird Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer direkt bei der Auszahlung von Zinsen und Dividenden und bei verwirklichten Kursgewinnen abgezogen. Natürlich könnte man diese in der Steuererklärung wieder zurückfordern. Die Frage ist nur, ob man daran auch denkt.
Daher ist es besser vorher in allen Produkten wo es möglich ist einen sogenannten Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu hinterlegen. Auch ist vielen nicht klar, wo dieser alles platziert werden sollte.
Depot
Bei einen Investment in Aktien oder Fonds sollte zwingend ein Freistellungsauftrag hinterlegt werden. Der Betrag sollte großzügig berechnet werden da bei einer guten Renditeentwicklung ein zu knapp kalkulierter Freistellungsbetrag schnell aufgebraucht ist. Der Maximalwert für Single liegt in 2022 noch bei 801 € bzw. verheirateten bei 1602 €.
Über die Jahresmitteilung können Sie erkennen ob der Freistellungsbetrag für das kommende Jahr angepasst werden muss oder nicht. Sie sollten aber darauf achten ob noch bei anderen Produkten ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist. Denn Sie können nicht bei jedem Produkt jeweils den Maximalbetrag hinterlegen sondern wenn muss dieser auf alle Produkte aufgeteilt werden.
Mehr zu verschiedenen Wege Kapitalaufbau zu betreiben erfahren Sie auf folgender Seite.
Bausparer und Fondssparen
Viele haben ältere Bausparer, die doch noch 1% oder sogar 1,5% Zinsen pro Jahr abwerfen. Liegt schon eine größere Summe im Bausparer können das schnell 300 € oder mehr Kapitalerträge pro Jahr werden. Auf dem jährlichen Kontoauszug erfahren Sie ob ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist bzw. bis zu welchen Betrag dieser aufgebraucht wurde. Daher sollte auch dieser jährlich geprüft werden.
Je nach Bausparkasse kann ein Freistellungsantrag Online oder per Vordruck eingerichtet werden.
Mehr zu den staatlichen Förderung über einen Bausparer erfahren Sie auf folgender Seite.
Was ändert sich 2023 ?
Die neue Bundesregierung hat gute Nachrichten für die Sparer. Sie will ab 2023 den Sparer-Pauschbetrag auf 1.000 Euro für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare erhöhen. Das wäre ein überfälliger Schritt, denn der bisherige Betrag von 801 beziehungsweise 1.602 Euro gilt seit 2009.
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