Modernisierung geplant? Stehen bei Ihrer Immobilie Sanierungen an?

Eine Immobilie benötigt vorausschauende und intensive Pflege. Wenn Sie dafür regelmäßig und nachhaltig sorgen, können Sie den Wert Ihrer eigenen vier Wände erhalten und sogar steigern.

Die Frage ist auch für was Sie Modernisieren wollen.
Wollen Sie in Zukunft Ihre Energiekosten reduzieren oder geht es Ihnen eher um Altersgerechtes Wohnen?

Bei Altersgerechtes Wohnen geht es um Ihre zukünftige Planung.
Deshalb sollten sich vor allem Hausbesitzer, die ihre Immobilie im Alter selbst nutzen wollen, frühzeitig um eine altersgerechte Modernisierung kümmern.

 

Energiesparende Modernisierung

Die Kosten für Öl, Gas und Strom steigen Jahr für Jahr. Eine Trendwende ist nicht absehbar. Das führt zu einer erheblichen Mehrbelastung bei den Nebenkosten. Besitzer von Immobilien sollten deshalb erwägen, das derzeitig niedrige Zinsniveau zu nutzen, um ihr Haus energetisch zu sanieren und so langfristig die Energiekosten zu senken.

  • Eine optimale Wärmedämmung, zeitgemäße Heizungssysteme und die Einbeziehung erneuerbarer Energien spielen dabei eine wichtige Rolle.
  • Eine fachgerechte und nachhaltige energetische Modernisierung kann außerdem maßgeblich zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie beitragen.

Informieren Sie sich, ob und wann die Renovierung eines Gebäudebestandteils in der Regel sinnvoll ist, wie hoch die Kosten ungefähr liegen und welcher Kredit in Frage kommt.

Die Kfw bietet für Energieeffizient Bauen und Sanieren einen Zuschuss für eine Baubegleitung.

Haben Sie Ihre Modernisierungen festgelegt, geht es an die Finanzierungsplanung.

 

Jetzt stellen sich einige Fragen:

  1. Bekommen Sie von der finanzierenden Bank noch weiteres Geld?
  2. Können Sie auch bei einer Fremdbank finanzieren?
  3. Wann endet die Zinsbindung der bestehenden Finanzierung?
  4. Bestehen noch weitere private Darlehen?
  5. Welche Kfw Zuschüsse und Förderungen können integriert werden?
  6. Haben Sie Eigenleistungen mit eingeplant?

Sie sehen, für eine gute Finanzierung sollten einige Punkte vorher geklärt werden.

Daher finde ich es wichtig zuvor sich einen kompletten Überblick zu verschaffen.

Haben Sie festgelegt welche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen wäre der zweite Weg zu klären ob dafür die KFW Zuschüsse oder Förderdarlehen anbietet und ob diese integriert werden können.

Im nächsten Schritt sollten die bestehenden Finanzierungen betrachtet werden. Denn wenn in den kommende 5 Jahren die Zinsbindung endet sollte geprüft werden, ob die Restsumme in den Modernisierungskredit eingebunden werden kann. Es kann sonst passieren, dass Sie bei Ihrer Verhandlung der Anschlussfinanzierung nicht die Konditionen bekommen, die Sie erhoffen.

Beim Thema Eigenleistungen ist es immer wichtig der finanzierenden Bank genau zu erläutern welche Tätigkeiten Sie selbst ausführen wollen. Sind Sie als Handwerker tätig ist dies für die Bank nachvollziehbar. Führen Sie eine Bürotätigkeit aus müssen Sie die Eigenleistungen besser erläutern können.

Auch die Maximale monatliche Rate für bestehende Immobilienfinanzierung, private Darlehen und der neuen Finanzierung spielt eine wichtige Rolle.

Haben Sie bei bestehenden privaten Darlehen einen sehr hohen Zins, könnte es sinnvoll sein diese in den Modernisierungskredit zu integrieren. Sie sparen sich Zinskosten und können den Tilgungssatz im Gegenzug erhöhen.

Wie Sie sehen macht es Sinn sich mit einigen Punkt für einer Sanierung oder Modernisierung zu befassen.

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhaben.
08191-6409006 / Kontakt@finanzberatung-albert.de

Haben Sie noch Fragen?

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Wann sollten Sie sich mit einer Anschlussfinanzierung befassen?

Bei den meisten Immobiliendarlehen läuft nach 5, 10 oder 15 Jahren die Zinsbindungsfrist aus. In aller Regel ist dann noch eine Restschuld vorhanden, und eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich. Je früher Sie sich um die möglichst günstige Weiterfinanzierung Ihres Immobiliendarlehens kümmern, umso besser sind Ihre Chancen, in Ruhe unterschiedliche Angebote vergleichen und die optimale Lösung auswählen zu können.
Mehr Informationen erhalten Sie in diesem Artikel.

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Bei einer Grundschuld besicherten Immobilienfinanzierung, steht es Ihnen als Darlehensnehmer frei, den Darlehensvertrag nach dem Ablauf von 10 Jahren ganz oder nur teilweise ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei ist es egal ob Sie eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren festgelegt haben.
Gerade in einer Niedrigzinsphase macht es Sinn diesen Joker zu ziehen um sich über die nächsten Jahre bessere Zinskonditionen zu sichern.
Dabei müssen einige Punkte unbedingt beachtet werden.

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